Mit einigen Änderungen (z. B. Lockerung Masken bei Kulturveranstatlungen) wurden die meisten Verordnungen bis 19.07.2020 verlängert.
- Verordnung zur Änderung der Sechsten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
- Verordnung zur Änderung der Sechsten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und der Einreise-Quarantäneverordnung
- Sechste Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (6. BayIfSMV)
- Richtlinien für die Unterstützung der von der Corona-Virus-Pandemie (SARS-CoV-2) beeinträchtigten kulturellen Spielstätten („Spielstättenprogramm“)