Die 6. Bayrische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (6. BayIfSMV) am 08.07.2020 nochmals verändert und verlängert. Sie bleibt weiterhin für eine Dauer bis 19.Juli 2020 in Kraft. Geändert wurde die Teilnehmerzahl bei Veranstaltungen (§5)
und Versammlungen (§7) von 50 auf 100 Personen in geschlossenen Räumlichkeiten und 100 auf 200 Personen im Freien.
Alle Besuchsregeln gelten bis zum 19.Juli 2020 weiterhin.