Steigende Inzidenzien erfordern Anpassungen

Gemäßt der 7. BaylfSMV müssen Arbeitsbereiche angepasst werden. Für einzelne Arbeitsbereiche (Kita, stationäre/teilstationäre Jugendhilfe, Behindertenhilfe etc.) gibt es aktualisierte Vorgaben der Behörden.