Seit einigen Wochen wurden die bekannten AHA-Regeln um den Zusatz des Lüftens erweitert. Im Folgenden sind die Grundsätze des Lüftens beschrieben. Diese Hinweise orientieren sich an den Empfehlungen des RKIs und des Umweltbundesamtes. Sollte in Ihrer Einrichtung bereits eine entsprechende Regelung bestehen, gilt diese selbstverständlich weiterhin. Bei den folgenden Punkten handelt es sich um allgemeine Empfehlungen.
• im Sinne des Infektionsschutzes sollten Innenräume mit einem möglichst hohen Luftaustausch und Frischluftanteil versorgt werden
• die Lüftung sollte vor und während der Tätigkeitsaufnahme in regelmäßigen Abständen erfolgen
• es wird empfohlen Büroräume mindestens alle 45 Minuten und Besprechungsräume alle 20 Minuten zu lüften
• die Fenster sind auf der ganzen Länge zu öffnen und dies je nach Außentemperatur für 5-15 Minuten
• Grundsätzlich gilt: je kälter die Außentemperatur, desto kürzer lüften, da der Luftaustausch in dieser Situation schneller passiert
• Querlüften ist besser als Stoßlüften, allerdings sollten dabei keine starken Zugerscheinungen im Raum auftreten
• dabei ist darauf zu achten, dass es nicht zu einer Verbreitung von potentiell infektiöser Aerosole in andere Räume kommt
• dauerhaft gekippte Fenster sind weder energetisch noch infektionspräventiv sinnvoll