Verhalten bei angeordneter Quarantäne durch das Gesundheitsamt

Folgende Punkte sind zu beachten, sollte für Sie von einem Gesundheitsamt häusliche Quarantäne angeordnet werden.

Wichtig: Aufgrund der stark gestiegenen Fallzahlen kommt es vereinzelt zu Verzögerungen in der Kontaktaufnahme durch die Gesundheitsämter. Sollte Ihnen bekannt werden, dass ein z.B. Angehöriger/ eine Angehörige Ihres Hausstandes sicher positiv auf COVID-19 getestet wurde, oder Sie sicher engen Kontakt (Kontaktperson ersten Grades) zu einem auf COVID-19 positiv-getesten Menschen hatten, begeben Sie sich umgehend in häusliche Quarantäne und versuchen das Gesundheitsamt zu kontaktieren.

  1. Befolgen Sie bitte unbedingt die mündlichen und schriftlichen Anweisungen des Gesundheitsamtes.
  2. Informieren Sie Ihre Einrichtungsleitung umgehend über die Anordnung und die damit verbundenen Zeiträume.
  3. Sobald der Bescheid des Gesundheitsamtes per Post bei Ihnen eintrifft, leiten Sie bitte eine Kopie an Ihre Einrichtung weiter. Dies ist sehr wichtig für die Lohnfortzahlung während der Zeit der angeordneten Quarantäne.
  4. Halten Sie die Einrichtung auf dem Laufenden und informieren Sie diese umgehend, sollten Sie während der Zeit der Quarantäne positiv getestet werden, sofern Sie bis dahin als Kontaktperson ersten Grades galten.
  5. Die Arbeit ist erst wieder aufzunehmen, wenn das Gesundheitsamt Sie aus der häuslichen Quarantäne entlassen hat.

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