Mit Verweis auf die 8. BayIfSMV wurde dem Landesverband (Diakonisches Werk Bayern) von StMGP mitgeteilt, dass die Fortführung der Angebote möglich ist. Es sei politisch gewollt (mit Verweis auf die Ministerratsitzung vom 29.10.2020) und ergibt sich aus der in § 12 Abs. 3 der 8. BayIfSMV .
StMGP: “Einrichtungen der Sozial- und Jugendhilfe sowie vergleichbare Beratungseinrichtungen bleiben geöffnet. Beratung ist erforderlich – und möglich. Möglich bleiben darüber hinaus Treffen, auch Gruppentreffen, von Gruppen, die durch haupt- oder nebenberuflich tätige Ärzte, Therapeuten oder sonstige Fachpersonen geleitet werden. “
Ein am 10.11.2020 anstehendes Gespräch der Verbandsverantwortlichen und den Ministerinnen Huml und Trautner soll in dieser Hinsicht Klarheit bringen.