Die Fachaufsichtsbehörde weisst darauf hin, dass die Regelungen zum Umgang mit Kindern ab der Jahrgangstufe 5 und den Beschäftigten bei leichten Symptomen angepasst wurden. Weitere Details auf der StMAS-website hier, das pdf ist hier.
Der Rahmenhygieneplan gilt unmittelbar für die HPT der Jugendhilfe (vgl. § 19 Abs. 1 S. 1 8. BayIfSMV); er kann jedoch auch in anderen Bereichen gute Anhaltspunkte für die Sicherstellung des Infektionsschutzes bieten (vgl. Handlungsempfehlungen Corona Jugendhilfe).