9. BayIfSMV

Die neunte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (9. BayIfSMV) vom 30. November 2020 tritt heute in Kraft.

Ein neuer Bußgeldtatbestand für die Erziehungsberechtigten ist enthalten (§ 29 Nr. 15); § 18 wurde entsprechend erweitert; die Tragepausen wurden aufgenommen; die Regelungen zu den Inzidenzwerten von 200 bzw. 300 finden sich in §§ 25ff.; außerdem wurde § 27 für Inzidenz kleiner als 50 ergänzend aufgenommen.