Wer gilt als Kontaktperson der Kategorie I?

Die aktuelle Situation belastet die Gesundheitsämter immer stärker. Aktuelle Infektionsfälle zeigen, dass die Diakonie Hochfranken als Arbeitgeber und Anbieter verschiedenster sozialer Dienstleistungen immer häufiger bei der Kontaktpersonenermittlung helfen muss. Sollte es zu einer Infektion mit dem neuen Coronavirus kommen, können wir helfen, indem wir Kontaktpersonenlisten erstellen. Hierzu ist es wichtig zu wissen, wer gilt als Kontaktperson der Kategorie I, da hier ein “höheres” Infektionsrisiko vorliegt. Dies gilt laut dem Hofer Gesundheitsamt für folgende Personen:

  • Personen mit kumulativ mindestens 15-minütigem engen Kontakt (“face-to-face-Kontakt), z.B. im Rahmen eines Gesprächs.
  • Personen, die im selben Haushalt wie Sie leben, werden aufgrund des hohen Ansteckungsrisikos unabhängig von der Kontaktdauer als Kontaktperson der Kategorie I eingestuft.
  • Personen mit direktem Kontakt zu infektiösen Sekreten oder Körperflüssigkeiten eines COVID-19-Kranken, insbesondere zu Sekreten aus den Atemwegen, wie z.B. Küssen, Kontakt zu Erbrochenem, Mund-zu-Mund Beatmung, Anhusten, Anniesen, etc.
  • Personen, die mit hoher Wahrscheinlichkeit einer relevanten Konzentration von Aerosolen auch bei weitem Abstand zum bestätigten Covid-19-Fall als 1,5 m entfernt ausgesetzt waren (z. B. Feiern, gemeinsames Singen oder Sporttreiben in Innenräumen) oder wenn sich zusätzlich vorher der bestätigte Covid-19-Fall eine längere Zeit (>30 Minuten) im Raum aufgehalten hat.
  • Personen in relativ beengter Raumsituation oder schwer zu überblickender Kontaktsituation mit dem bestätigten Covid-19-Fall (z. B. Kitagruppe, Schulkasse), unabhängig von der individuellen Risikoermittlung.
  • Medizinisches oder Pflegepersonal mit Kontakt zum bestätigten Covid-19-Fall z. B. im Rahmen von Pflege oder medizinischer Untersuchung (≤ 1,5 m) ohne adäquate Schutzkleidung (siehe unten).
  • Medizinisches oder Pflegepersonal mit Kontakt zum bestätigten Covid-19-Fall z. B. im Rahmen von Pflege oder medizinischer Untersuchung (> 1,5 m) mit relevanter Aerosolproduktion, ohne adäquate Schutzkleidung.
  • Personen, die aerosolbildenden Maßnahmen ausgesetzt sind.

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