Ministerratsbeschluss vom 6.12.2020

Aus der Pressemitteilung des Bayerischen Ministerrats (7 Seiten) vom 6.12.2020 sind einige Konkretisierungen zu entnehmen. Regelungen zur Ausgangsbeschränkung, erweiterte Ausgangssperre in Hotspots (ab 200 Inzidenz), Regelungen für Schulen, Dienstleistungen und Handel, etc.

Ab 9.12.2020 gilt eine neue 10. BayIfSMV.