Die Vorlagen für die Inanspruchnahme der Notbetreuung für Systemrelevante und Alleinerziehende.
Für die Inanspruchnahme gilt:
- Wenn ein Elternteil in systemrelevanten Beruf tätig – anderer Elternteil muss natürlich auch arbeiten!
- Alleinerziehende – egal was sie arbeiten, sofern sie arbeitsstätig sind – und kein anderer im Haushalt die Betreuung übernehmen kann (siehe Muster Elternerklärung im Anhang)
- Wenn das Jugendamt eine Betreuung anordnet um eine Kindesmisshandlung zu vermeiden