Der Bericht aus der Kabinettssitzung der Bayerischen Staatsregierung gibt erste Orientierung über die Verlängerung des Lockdowns bis 31.01.2021.
Neben Regelungen zu den Kontaktbeschränkungen, Impfungen, Einzelhandel und Einreise aus Risikogebieten sind für den sozialen Bereiche u. a. nachfolgende Hinweise erwähnt:
- nachbarschaftliche, nicht geschäftsmäßige Beaufsichtigung von Kindern unter 14 Jahre ist möglich, jedoch beschränkte auf zwei Hausstände
- Notbetreuung an Schulen für 1. bis 6. Jahrgangsstufe und Förderschulen
- in Kitas Notbetreuung für “Eltern, die ihre Kinder nicht selbst betreuen können”
Generell gilt: im beruflichen Umfeld und auf den Wegen zur und von der Arbeit alle Möglichkeiten zur Reduzierung der Kontaktmöglichkeiten ausschöpfen.