Das StMAS weisst darauf hin, dass die Allgemeinverfügung „Corona-Pandemie: Maßnahmen betreffend Werk- und Förderstätten für Menschen mit Behinderung, Frühförderstellen sowie Berufsbildungs- und Berufsförderungswerke“ nicht verlängert wird und deshalb zum 08.01.2021 ausläuft. Es wird auf das Bayerische Ministerialblatt vom 07.01.2021 verwiesen.
Ab diesem Zeitpunkt gelten damit für Werk- und Förderstätten, Frühförderstellen sowie Berufsbildungs- und Berufsförderungswerke wieder die Regelungen, wie sie in der Allgemeinverfügung von 30.11.2020 enthalten waren.
Mit diesem Vorgehen will das StMAS ermöglichen, dass die betroffenen Menschen in Bayern wieder in die Arbeit gehen und gefördert werden können. Sie bitten darum, die Hygiene- und Infektionsschutzkonzepte konsequent anzuwenden.