Was passiert eigentlich, wenn ich aufgrund des Infektionsgeschehens die Anordnung vom Gesundheitsamt erhalte, mich in Quarantäne zu begeben, in dieser Zeit aber Urlaub habe?
Diese Frage ist nicht ganz so einfach zu beantworten. Es kommt darauf an, ob ich auch so krank bin, dass ich in dieser Zeit als arbeitsunfähig gelte. Nur in diesem Fall besteht ein Anspruch auf Nichtanrechnung des Urlaubs nach §9 BUrlG. Eine Bescheinigung des behandelnden Arztes/der behandelnden Ärztin über die Arbeitsunfähigkeit ist hierbei unbedingt einzuholen und der Einrichtungsleitung vorzulegen.
Sollte ich ohne Symptome in der Quarantäne sein, gilt dies nicht und die Urlaubstage werden auf den Jahresurlaub angerechnet.