Hinweis: Verdachtsanzeige auf Berufserkrankung bei COVID19-Erkrankung

Für Mitarbeitende, die einen positiven Corona-Bescheid haben und die sich der Wahrscheinlichkeit nach in der Arbeit angesteckt haben, muss eine Verdachtsanzeige auf Berufserkrankung erstellt werden.
Das entsprechende Formular liegt bei den Leitungen und in der Personalabteilung vor.