Rechtliche Rahmenhinweis – nicht nur für die Behindertenhilfe

In beigefügtem Schreiben vom 11.01.2021 gibt das Bayerisches Sozialministerium Einschätzungen zu rechtlichen Rahmenbedingungen der 11. BayIfSMV für Einrichtungen und Dienste der Behindertenhilfe (Gruppen, Selbsthilfe, Beratung, Besuche stationär, etc.) . Auch für andere Einrichtunge lesenswert (9 Seiten).