In beigefügtem Schreiben vom 11.01.2021 gibt das Bayerisches Sozialministerium Einschätzungen zu rechtlichen Rahmenbedingungen der 11. BayIfSMV für Einrichtungen und Dienste der Behindertenhilfe (Gruppen, Selbsthilfe, Beratung, Besuche stationär, etc.) . Auch für andere Einrichtunge lesenswert (9 Seiten).