Das StMAS informiert über die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS), die voraussichtlich am 27.01.2021 in Kraft treten wird. Sie soll zunächst bis zum 15.03.2021 befristet sein.
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Das StMAS informiert über die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS), die voraussichtlich am 27.01.2021 in Kraft treten wird. Sie soll zunächst bis zum 15.03.2021 befristet sein.