In der Alten Kirche wurde Ostern als Einheit von Leidensgedächtnis und Auferstehungsfeier in der Osternacht begangen („Vollpascha“). Ab dem 4. Jahrhundert wurde das höchste Fest im Kirchenjahr als Dreitagefeier (Triduum Sacrum oder Triduum paschale) historisierend entfaltet. Die Gottesdienste erstrecken sich seitdem in den meisten Liturgien von der Feier des letzten Abendmahls am Gründonnerstagabend – dem Vorabend des Karfreitags – über den Karsamstag, den Tag der Grabesruhe des Herrn, bis zum Anbruch der neuen Woche am Ostersonntag.
https://de.wikipedia.org/wiki/Ostern
12. BayIFSMV – Änderungen
Die „Verordnung zur Änderung der Zwölften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und der Einreise-Quarantäneverordnung“ sowie deren Begründung sind veröffentlicht. Sie tritt am 27. März 2021 in Kraft und am 18. April 2021 außer Kraft.
Bei § 9 “Spezielle Besuch- und Schutzregelungen” gabs Änderungen.
Pressemitteilung der Bayerischen Staatsregierung
Hier die heutige Pressemitteilung aus der Kabinettssitzung der Bayerischen Staatsregierung.
Über die “Gründonnerstagsfrage” …
… wird hier im Infoportal informiert, sobald sie zu beantworten. Bitte noch abwarten. Wir folgen weiterhin dem Grundsatz: informieren statt spekulieren 😉
Keine Ausnahmen von Testpflicht fürs Stationäre (Alten- und Behindertenhilfe)
Das Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege informiert: “Da derzeit noch nicht wissenschaftlich geklärt ist, inwieweit eine Übertragung des Coronavirus SARS-CoV-2 auch durch bereits geimpfte Personen erfolgen kann, kann gegenwärtig noch keine Ausnahme von der Testpflicht für bereits geimpfte Beschäftigte in das jeweilige Testkonzept aufgenommen werden.”
Ausfürlicheres ist der 33seitigen “Empfehlungen des Robert Koch-Instituts für Alten- und Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen für Menschen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen und für den öffentlichen Gesundheitsdienst” zu entnehmen.
Corona-Arbeitsschutzverordnung bis 30. April 2021 verlängert
Das BMAS hat die Corona-Arbeitsschutzverordnung bis 30.04.2021 verlängert.
Mustermerblatt aktualisiert
Das StMPG hat das Mustermerkblatt für stationäre Wohnangebote (für Erwachsene) aktualisiert. Es dient auch als Orientierung für andere Bereiche.
Selbsttest an Schulen
Unter www.km.bayern.de/selbsttests findet man Erklärvideos und weiterführende Informationen rund um das Thema Selbsttests an den Schulen.
Zur Frage “Was ist zu tun bei einem positiven Ergebnis des Selbsttests?” informiert das Kultursministerium wie folgt:
Schulen und Kindertageseinrichtungen sind besonders sensible Bereiche, in denen sich Infektionen aufgrund der vielfältigen Kontakte leicht ausbreiten können. Erhält eine Schülerin bzw. ein Schüler, eine Lehrkraft oder anderes Schulpersonal ein positives Ergebnis im Selbsttest, sollte sich die betroffene Person sofort absondern und das Gesundheitsamt sowie die Schule über den positiven Selbsttest unterrichten.
Zu beachten ist, dass ein positives Selbsttestergebnis nicht zwingend eine Sars-CoV-2-Infektion bedeutet. Das Gesundheitsamt ordnet daher umgehend eine PCR-Testung an.
Die betroffene Person ist nunmehr eine Verdachtsperson im Sinne der AV Isolation und muss sich unverzüglich nach der Mitteilung des Gesundheitsamts über die Anordnung der Testung in Quarantäne begeben. Bei Verdachtspersonen endet die häusliche Quarantäne mit dem Vorliegen eines negativen Testergebnisses der PCR-Testung.
Umgang mit Krankeitssymptomen in der Kindertagesbetreuung
Im 406. Newsletter gibt das Sozialministerum klarstellende Erläuterungen zu dieser Frage. Zudem wurde ein Schaubild zur Verdeutlichung erstellt.
Schnellteststation am Campus ab dem 17.03.2021
Ab Mittwoch, 17.03.2021, betreibt die DLRG im Auftrag der Stadt Hof eine Schnellteststation in der Turnhalle der Diakonie am Campus. Die Diakonie kommt damit einer Bitte der Stadt Hof nach, bewährte Strukturen der Diakonie am Campus für die Pandemiebekämpfung zu nutzen.
Die Teststation ist jeden Mittwoch von 16.00 – 18.00 Uhr und jeden Sonntag zwischen 15.00 – 17.00 Uhr für die Bürgerinnen und Bürger geöffnet.
Jeder und jede kann sich testen lassen, selbstverständlich auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Diakonie Hochfranken. Bitte achten Sie beim Besucht der Teststation auf das Einhalten der Coronaregeln – hier besonders auf den Abstand und die Maskenpflicht.