Zwei Jugendliche in Wohngruppen COVID-19 positiv

In zwei heilpädagogischen Wohngruppen der stationären Jugendhilfe im Jugendhilfehaus Ponte ist je ein Jugendlicher nach Reihentestung positiv auf das Virus getestet worden, (noch) ohne Symptome. Beide Gruppen sind in Quarantäne. Die Mitarbeitenden arbeiten als KP1 mit Ausnahmegenehmigung weiter.

Neue Kontaktpersonenkategorie für Schülerinnen und Schüler

Seit dem 02.12.2020 gilt eine neue Regelung an Schulen für die Quarantänevorgaben – die Quarantänezeit für Schülerinnen und Schüler wird dadurch verkürzt.

Wird während des regulären Unterrichts in einer Schulklasse eine
Schülerin bzw. ein Schüler mittels PCR-Test oder Antigentest positiv
auf SARS-CoV-2 getestet, so wird die Klasse bzw. Lerngruppe bei Bekanntwerden
des Testergebnisses sofort für fünf Tage durch Quarantäne
isoliert. Ein positiver Antigen-Schnelltest ist immer durch einen
PCR-Test zu bestätigen.

Die Quarantäne umfasst die Kinder der jeweiligen Schulklasse, nicht
aber deren Eltern oder andere Haushaltsmitglieder. Auch das Lehrpersonal
unterliegt nicht regelhaft der Kohortenisolation. Sollte der PCR-Test
einen negativen Befund ergeben, wird die auf dem positiven Antigen-
Schnelltest beruhende Kohortenisolation aufgehoben.
Eine weitere Differenzierung von Kontaktpersonen nach Intensität des
Kontaktes unter den Mitschülerinnen und Mitschülern im Schulbereich
erfolgt nicht. Eine Kontaktpersonenermittlung im außerschulischen
Bereich ist davon unbenommen.

Alle Mitschülerinnen und Mitschüler des Indexfalls gelten als kohortenisolierte
Schülerinnen und Schüler, auch wenn zu jeder Zeit konsequent
Masken getragen wurden, auf regelmäßige Lüftungspausen
geachtet wurde und der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten
werden konnte.

Für kohortenisolierte Schülerinnen und Schüler erfolgt nach fünf Tagen
eine Testung per Antigen-Schnelltest oder alternativ ein PCR-Test,
nach dessen Ergebnis die negativ getesteten Schülerinnen und
Schüler wieder zum Unterricht zugelassen werden.

Eine Wiederzulassung erfolgt nicht bei Schülerinnen und Schülern, die
etwa aufgrund privater Kontakte zum Indexfall als enge Kontaktpersonen
der Kategorie I
einzuordnen sind.

Dieses Vorgehen findet auch Anwendung für Klassen, die sich bei Inkrafttreten der angepassten AV-Isolation vom 02.12.2020 bereits in Quarantäne befinden.

Wer gilt als Kontaktperson der Kategorie I?

Die aktuelle Situation belastet die Gesundheitsämter immer stärker. Aktuelle Infektionsfälle zeigen, dass die Diakonie Hochfranken als Arbeitgeber und Anbieter verschiedenster sozialer Dienstleistungen immer häufiger bei der Kontaktpersonenermittlung helfen muss. Sollte es zu einer Infektion mit dem neuen Coronavirus kommen, können wir helfen, indem wir Kontaktpersonenlisten erstellen. Hierzu ist es wichtig zu wissen, wer gilt als Kontaktperson der Kategorie I, da hier ein “höheres” Infektionsrisiko vorliegt. Dies gilt laut dem Hofer Gesundheitsamt für folgende Personen:

  • Personen mit kumulativ mindestens 15-minütigem engen Kontakt (“face-to-face-Kontakt), z.B. im Rahmen eines Gesprächs.
  • Personen, die im selben Haushalt wie Sie leben, werden aufgrund des hohen Ansteckungsrisikos unabhängig von der Kontaktdauer als Kontaktperson der Kategorie I eingestuft.
  • Personen mit direktem Kontakt zu infektiösen Sekreten oder Körperflüssigkeiten eines COVID-19-Kranken, insbesondere zu Sekreten aus den Atemwegen, wie z.B. Küssen, Kontakt zu Erbrochenem, Mund-zu-Mund Beatmung, Anhusten, Anniesen, etc.
  • Personen, die mit hoher Wahrscheinlichkeit einer relevanten Konzentration von Aerosolen auch bei weitem Abstand zum bestätigten Covid-19-Fall als 1,5 m entfernt ausgesetzt waren (z. B. Feiern, gemeinsames Singen oder Sporttreiben in Innenräumen) oder wenn sich zusätzlich vorher der bestätigte Covid-19-Fall eine längere Zeit (>30 Minuten) im Raum aufgehalten hat.
  • Personen in relativ beengter Raumsituation oder schwer zu überblickender Kontaktsituation mit dem bestätigten Covid-19-Fall (z. B. Kitagruppe, Schulkasse), unabhängig von der individuellen Risikoermittlung.
  • Medizinisches oder Pflegepersonal mit Kontakt zum bestätigten Covid-19-Fall z. B. im Rahmen von Pflege oder medizinischer Untersuchung (≤ 1,5 m) ohne adäquate Schutzkleidung (siehe unten).
  • Medizinisches oder Pflegepersonal mit Kontakt zum bestätigten Covid-19-Fall z. B. im Rahmen von Pflege oder medizinischer Untersuchung (> 1,5 m) mit relevanter Aerosolproduktion, ohne adäquate Schutzkleidung.
  • Personen, die aerosolbildenden Maßnahmen ausgesetzt sind.

Abfrage Unterstützungsbereitschaft stationäre Jugendhilfe

Alle merken es: der “lockdown light” ist nicht so “light”, sondern zunehmend “heavy”. Deshalb sind wir wieder auf der Suche nach Unterstützungsbereitschaft, insbesondere für den Bereich der stationären Kinder- und Jugendhilfe.

Jürgen Schöberlein und viele andere würden sich freuen, wenn viele mit beigefügtem Formular Unterstützungsbereitschaft melden. Das Formular kann gern weitergeleitet werden.

Manche Mitarbeiter-Quarantänen erfordern Trägerentscheidungen

Bei der Entscheidung von Mitarbeitern-Quarantänen (Kita) haben jüngste Erfahrungen gezeigt, dass von den Einrichtungen/Trägern Entscheidungen gefordert werden, obwohl es im Rahmenhygieneplan (siehe unten) anderes steht. Z. B. bei der Beurteilung des Zeitraums für Kontaktpersonen. Einzelfalllösungen in Rücksprache mit der Leitung sind gefragt.

Rahmenhygieneplan Kita, Stand 16.11.2020 (S. 5) “Hatte eine für die Kinderbetreuung vorgesehene Person in den letzten 14 Tagen vor dem geplanten Einsatz Kontakt zu einer bestätigt SARS-CoV-2 infizierten Person, darf diese vorgesehene Person die Einrichtung nicht betreten. Es sind die Empfehlungen des RKI zum Umgang mit Kontaktpersonen zu beachten und die Anweisungen des Gesundheitsamts einzuhalten. ”