Maske zum Infektionsschutz ja, zum Schutz vor Radarfallen, nein.
Die ausführliche Antwort ist auf den Seiten vom LGL unter Rubrik “Fragen zum Mund-Nasen-Schutz” zu finden.
Infoportal Diakonie Hochfranken
Aktuelle Hinweise und Dokumente für Mitarbeitende
Maske zum Infektionsschutz ja, zum Schutz vor Radarfallen, nein.
Die ausführliche Antwort ist auf den Seiten vom LGL unter Rubrik “Fragen zum Mund-Nasen-Schutz” zu finden.
Der Evangelische KITA-Verband informiert: “Das Tragen von Masken in der Kita ist weiter nicht verpflichtend. Die Frage, ob und wann Masken getragen werden können oder sollten, ist sensibel zu klären. Sehr gute Hinweise gibt eine Orientierungshilfe des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, die insgesamt sehr umfassend informiert (Thema Masken ab Seite 14).”
Das Sozialministerium wird ab dem 27. April 2020 den Kreis der zur Notbetreuung Berechtigten behutsam erweitern.
In Vorbereitung zur schrittweisen Öffnung und Ausweitung von Angeboten werden Schutzkonzepte erarbeitet. Ergänzend zu den arbeitsfeldbezogenen Vorgaben gilt folgender Orientierungsrahmen:
Orientierungsrahmen-Schutzkonzept-2020-04-22Ab dem 27. April wird der Kreis der zur Notbetreuung Berechtigten behutsam erweitert werden, insbesondere um Kinder erwerbstätiger Alleinerziehender. Nähere Information dazu sind auf den Seiten des Sozialministeriums.
Weiterhin nötig ist die Erklärung der Eltern.
Neue Allgemeinverfügungen regeln den Aufnahmestopp. Die Verfügungen gelten zunächst vom 04.04.2020 bis 19.04.2020. Beide heißen “Notfallplan” und behandeln für diese stationären Einrichtungen zudem die Themen “Mund-Nasen-Schutz”, “Mindestabstand, “Verhalten bei Covid-19-Verdacht oder -Erkrankung” sowie weitere Punkte.
Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP).
Auch für den Kita-Bereich wurden Hinweise zur Arbeitssicherheit zusammengestellt. Das geschah auf Basis der Informationen vom Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) und dem Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) sowie der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienste und Wohlfahrtspflege (BGW).
Ein Zitat daraus: “Für pädagogische Beschäftigte besteht kein Anlass zum Tragen persönlicher Schutzausrüstung in Form von FFP-Atemschutzmasken. Es gibt keinen hinreichenden Beweis dafür, dass das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes das Risiko der Ansteckung für eine gesunde Person, die ihn trägt, signifikant verringert. Nach Angaben der WHO kann das Tragen einer Maske in Situationen, in denen dies nicht empfohlen ist, ein falsches Sicherheitsgefühl erzeugen, durch das zentrale Hygienemaßnahmen wie eine gute Händehygiene vernachlässigt werden können.” (Stand 30.03.2020)
20200422_Belehrung-zum-SARS-CoV-2-Infektionsschutz-in-KindertagesstättenAuf Basis von Informationen der Fachverbände wurde eine Arbeitssicherheitsbelehrung zum Infektionschutz “Covid19-Quarantäne im gemeinschaftlichen Wohnen (Eingliederungshilfe)” erstellt. Die Einrichtungen organisieren die Durchführung. Zusätzlich kann man sich hier schon vorab infomieren
20200422_Belehrung-COVID-19-Quarantäne-im-gemeinschaftlichen-WohnenAuf Basis von Informationen der Fachverbände wurde eine Arbeitssicherheitsbelehrung zum Infektionschutz “Covid19-Prävention im gemeinschaftliches Wohnen (Eingliederungshilfe)” erstellt. Die Einrichtungen organisieren die Durchführung. Vorab und zusätzlich kann man sich hier schon vorab infomieren.
20200422_Belehrung-COVID-19-Prävention-im-gemeinschaftlichen-WohnenAlle Mitarbeitende die in häuslicher Isolation waren, müssen den Nachweis über das angeordnete Beschäftigungsverbot über die Leitung an die Personalabteilung weiterleiten. Der Nachweis kommt von der Behörde (i. d. R vom Gesundheitsamt). Damit kann der Arbeitgeber die Erstattung für die geleistete Lohnfortzahlung beantragen.