Aktualisierter Rahmenhygieneplan für Heilpädagogische Tagesstätten und Kindertageseinrichtungen

Die Fachaufsichtsbehörde weisst darauf hin, dass die Regelungen zum Umgang mit Kindern ab der Jahrgangstufe 5 und den Beschäftigten bei leichten Symptomen angepasst wurden. Weitere Details auf der StMAS-website hier, das pdf ist hier.

Der Rahmenhygieneplan gilt unmittelbar für die HPT der Jugendhilfe (vgl. § 19 Abs. 1 S. 1 8. BayIfSMV); er kann jedoch auch in anderen Bereichen gute Anhaltspunkte für die Sicherstellung des Infektionsschutzes bieten (vgl. Handlungsempfehlungen Corona Jugendhilfe).

Aktualisierung Rahmenhygienplan Kindertagesstätten und Heilpädagogische Tagesstätten

Der Rahmenhygieneplan für Kindertagesstätten und Heilpädagogische Tagesstätten wurde aktualisiert und an den momentanen Entwicklungen angepasst. Der bisherige Stufenplan wurde aufgehoben und stattdessen neue Regelungen zum Umgang mit Verdachtsmomenten (Kinder & Mitarbeiter mit Symptomen) getroffen. Weiterhin ist eine stärkere Anpassung zwischen Schulen und Heilpädagogischen Tagesstätten vorgesehen.

Im 374. Newsletter des StMAS ist näheres beschrieben (weitere Inofs: hier). Darin wird auf aktualisierten Rahmen-Hygieneplan verwiesenn, der in Kürze unter folgendem Link zu finden ist: https://www.stmas.bayern.de/coronavirus-info/corona-kindertagesbetreuung.php

Schließungen/Quarantänen

Die Schließung der HPT Hof wurde durch das Gesundheitsamt verlängert. Sie öffnet am 16.11.2020.

Eine Gruppe (samt der beiden Mitarbeiterinnen) der Kita Emilio (Helmbrechts) wurde von Gesundheitsamt ab heute, 9.11.2020 unter Quarantäne gesetzt.

Umgang mit Gruppenangebote für psychisch Erkrankte (und andere)

Mit Verweis auf die 8. BayIfSMV wurde dem Landesverband (Diakonisches Werk Bayern) von StMGP mitgeteilt, dass die Fortführung der Angebote möglich ist. Es sei politisch gewollt (mit Verweis auf die Ministerratsitzung vom 29.10.2020) und ergibt sich aus der in § 12 Abs. 3 der 8. BayIfSMV .

StMGP: „Einrichtungen der Sozial- und Jugendhilfe sowie vergleichbare Beratungseinrichtungen bleiben geöffnet. Beratung ist  erforderlich – und möglich. Möglich bleiben darüber hinaus Treffen, auch Gruppentreffen, von Gruppen, die durch haupt- oder nebenberuflich tätige Ärzte, Therapeuten oder sonstige Fachpersonen geleitet werden. „

Ein am 10.11.2020 anstehendes Gespräch der Verbandsverantwortlichen und den Ministerinnen Huml und Trautner soll in dieser Hinsicht Klarheit bringen.

Handlungsempfehlung für Kinder- und Jugendhilfe

Für die Kinder- und Jugendhilfe (stationär und teilstationär) hat das StMAS die 8. Aktualisierung der Handlungsempfehlungen veröffentlicht.

Die Handlungsempfehlungen wurden nunmehr an die aktuellsten Regelungen der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung angepasst und einigen redaktionellen Änderungen unterzogen.

Die Fachaufsicht weist insbesondere auf die Empfehlungen zu Heimfahrten und Inobhutnahmen hin.

Hilfreich: in dem Dokument sind zahlreiche weiterführende Links aufgeführt.