Bereiche der kritischen Infrastruktur
Das Sozialministerium wird ab dem 27. April 2020 den Kreis der zur Notbetreuung Berechtigten behutsam erweitern.
Orientierungsrahmen für Schutzkonzepte
In Vorbereitung zur schrittweisen Öffnung und Ausweitung von Angeboten werden Schutzkonzepte erarbeitet. Ergänzend zu den arbeitsfeldbezogenen Vorgaben gilt folgender Orientierungsrahmen:
Orientierungsrahmen-Schutzkonzept-2020-04-22Kindertagesbetreuung – Notbetreuung
Ab dem 27. April wird der Kreis der zur Notbetreuung Berechtigten behutsam erweitert werden, insbesondere um Kinder erwerbstätiger Alleinerziehender. Nähere Information dazu sind auf den Seiten des Sozialministeriums.
Weiterhin nötig ist die Erklärung der Eltern.
Empfehlungen des Robert Koch-Instituts zu Prävention und Management von COVID-19 in Alten- und Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen für Menschen mit Beeinträchtigungen (Stand 14.4.2020)
Die Empfehlungen stellen einen Interims-Leitfaden für Prävention und Management von COVID-19 in Alten- und Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen für Menschen mit Beeinträchtigungen dar, der auf bestehenden Empfehlungen für die Prävention der Übertragung von Infektionskrankheiten in Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie weitere bereits bekannte Dokumente zu COVID-19 Bezug nimmt und in seiner Umsetzung auf den bereits implementierten diesbezüglichen Maßnahmen der Einrichtungen (z.B. Hygienepläne) basiert.
Das Dokument wird kontinuierlich an neu gewonnene Kenntnisse und sich ändernde Bedingungen weiter angepasst werden.
20200417_Alten_Pflegeeinrichtung_EmpfehlungCorona-Pflegebonus
Der bayerische Ministerrat hat am 7.4.2020 einen einmaligen Pflegebonus von 300€ bzw. 500 € beschlossen https://www.stmgp.bayern.de/presse/huml-corona-bonus-ist-zeichen-der-anerkennung-fuer-pflege-und-rettungskraefte-bayerns/?output=pdf
Seit 15.4.2020 können Pflegekräfte in Alten-, Pflege- und Behinderteneinrichtungen ihren Antrag online beim Landesamt für Pflege stellen https://formularserver.bayern.de/intelliform/forms/rzsued/stmgp/stmgp/corona_pflegebonus/index
Wichtig: Den Antrag müssen die Mitarbeitenden selbst stellen (die Diakonie Hochfranken als Arbeitgeberin ist nicht antragsberechtigt). Die mit dem Antrag einzureichende Arbeitgeberbescheinigung (der amtliche Vordruck findet sich im o.a. Link bzw. hier https://www.stmgp.bayern.de/wp-content/uploads/2020/04/lfp-arbeitgeberbescheinigung_corona_pflegebonus.pdf) kann von der jeweiligen Einrichtungsleitung unterschrieben werden. Die persönliche Steueridentifikationsnummer findet sich auf der (monatlichen) Gehaltsmitteilung.
Weitere Hinweise zum Corona-Pflegebonus: https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/haeufig-gestellte-fragen/#Corona-Pflegebonus
Aufnahme-Stopp in leichter Sprache
Wichtige Informationen vom Ministerium für Gesundheit und Pflege in einfacher Sprache
Aufnahmestopp-LS_final_07042020Spaziergänge im Freien mit psychisch kranken oder suchtkranken Klientinnen und Klienten
Es ist möglich, dass psychisch kranke oder suchtkranke Klienten oder Klientinnen einer Beratungsstelle aus therapeutischen Gründen mit einer dritten – privaten – Person im Freien spazieren gehen dürfen, wie das laut den FAQ des Innenministeriums https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/faq/index.php körper- oder geistig behinderten Menschen erlaubt ist.
Mitarbeitenden der Beratungsstellen sind Spaziergänge im Freien mit Klientinnen und Klienten sowieso gestattet. Zur einfachen Plausibilisierung bei einer Kontrolle können die Mitarbeitenden mit einem Schreiben der Beratungsstelle ausgestattet sein, in der die begleitende Person bezeichnet ist. Dies wurde von Seiten des StMGP unter Beachtung der Hygieneregeln gestattet.
Tagesaktuelle Infos auf den Seiten des Bayerischen Innenministeriums
Unter https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/faq/index.php, der Webseite des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration, können Sie sich tagesaktuell zu Regelungen und Maßnahmen der bayerischen Regierung bzgl. des Corona-Virus informieren. So finden sich dort u.a. Informationen zur Ausgangsbeschränkung, zum Arbeiten im Homeoffice, zu Verabredungen mit Freunden zum Sport und vieles weitere.
Infektionsschutz in der stationären Jugendhilfe
Hygienemaßnahmen und wichtige Verhaltensregeln garantieren auch in der stationären Jugendhilfe die Gesundheit und das Wohlergehen von Beschäftigten und den betreuten Kindern und Jugendlichen.
20200422_Belehrung-zum-SARS-CoV-2-Infektionsschutz-in-der-stationären-Jugendhilfe