Diakonieverein spendet an Rehkids

Der Diakonieverein Rehau, der sich als Förderer der Senioren- und Jugendarbeit versteht, hat unsere Kindertagesstätte „Rehkids“ in der Rehauer Goethestraße mit einem großzügigem Willkommensgeschenk begrüßt. 3000 € gingen an die Einrichtung. „Wir sind wirklich sehr dankbar für diese außerordentliche Zuwendung! Damit werden wir unseren Außenbereich aufwerten und in Spielgeräte für die Kinder investieren“, sagt die Leiterin der Kindertagesstätte Laura Wolfrum. Für die Zukunft ist auch ein besseres Kennenlernen und der weitere Austausch geplant. So wird die nächste Sitzung des Diakonievereins Rehau in der „Rehkids“ abgehalten.

Auf dem Foto von links: Thomas Persitzky (1. Vorsitzender Diakonieverein Rehau), Ute Busch (2. Vorsitzende Diakonieverein Rehau, Laura Wolfrum (Leitung Kita Rehkids), Jürgen Schöberlein (Bereichsleitung Diakonie Hochfranken), Harald Jacob (Kassier Diakonieverein Rehau), Karin Plass (3. Vorsitzende Diakonieverein Rehau)

Diakonie Hochfranken bei stadtradeln.de

Liebe Kolleg:innen,

bald findet wieder genau wie letztes Jahr bundesweit das sogenannte „Stadtradeln“ (https://www.stadtradeln.de) statt. Dies ist mittlerweile die zum wiederholten Male stattfindende „Aktion für Radförderung, Klimaschutz und Lebensqualität“, an der sich Stadt- und Landkreis Hof wieder vom 11.05-31.05 beteiligen.

Ziel ist es nach wie vor nicht nur, möglichst viele Kilometer auf dem Rad zurückzulegen, sondern auch Schwachpunkte in der Infrastruktur für Radfahrer vom Start- bis hin zum Zielpunkt aufzudecken. Alle Teilnehmer:innen müssen sich hierfür kurz registrieren. Gefahrene Kilometer werden über die App aufgezeichnet.

Teilnehmende vom letztem Jahr können genau wie ich Ihren Account reaktivieren und sind dabei.

Florian Wiedemann hat für Mitarbeiter:innen wieder das Team „Diakonie Hochfranken“ in der Rubrik Stadt Hof angelegt (man kann auch mitfahren wenn man im Landkreis wohnt und dort Kilometer fährt). Gesucht werden nun noch viel mehr radbegeisterte Kolleg:innen als letztes Jahr und welche die es werden wollen.

Daher gilt also erneut:

Im Mai bleibt das Auto (nach Möglichkeit!) wieder in der Garage stehen! Welches Rad Ihr fahrt, ob elektronisch oder biologisch ist alles ganz egal. Gemeinsam wollen wir mit dem Rad wieder (sowohl beruflich- als auch privat) möglichst viele Kilometer zurücklegen und zeigen; das Rad kann mehr als man denkt und macht obendrein noch so richtig Spaß.

Ziel ist dieses Jahr definitiv: Mehr Teammitglieder und mehr Kilometer als das ein oder andere einschlägige „Konkurrenzunternehmen“ im Hofer Lande! 🙂

Anmeldung: https://www.stadtradeln.de/hof

Unser Jahresrückblick auf 2022

Wir blicken zurück auf 2022! Auf 75 lebhaft bebilderten Seiten zeigt unser aktueller Jahresrückblick, was uns im vergangenen Jahr bewegt hat und was wir bewegen konnten! Das Magazin ist blätterbar, druckbar und kann in den sozialen Medien weitergeteilt werden! Viel Freude beim Lesen!

Wie jetzt, was jetzt … echt?

Das DW Bayern hat in Reaktion auf Nachfragen nochmal zusammengefasst:

Die 17. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ist aufgehoben, die § 28b IfSG in Verbindung mit der ersten Verordnung der Schutzmaßnahmenaussetzungsverordnung
gilt weiterhin. Damit ist die Test- und Maskenpflicht für Beschäftigte in Einrichtungen der Eingliederungshilfe, Pflegeeinrichtungen inkl. Sozialstationen, Krankenhäusern und Rehaeinrichtungen bis zum 07. April 2023 ausgesetzt.

Ebenso wird die Testpflicht für Besucher:innen in den o.g. Einrichtungen bis zum 07. April 2023 ausgesetzt.

Es besteht aber weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht (oder vergleichbar) für Besucher:innen in voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen der Eingliederungshilfe, Krankenhäuser und Rehaeinrichtungen.

7. BayIfSMV tritt außer Kraft

Ebenfalls zum 01.03.2023 tritt die Siebzehnte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (17. BayIfSMV) außer Kraft.

Wer nun sentimental wird, kann hier im Infoportal in der Zeit zurückblättern 😉 … Spaß beiseite: vielen Dank an alle für die Bewältigung dieser Episode!

Ende Test- und Maskenpflicht

Ab dem 1. März 2023 werden die bundesrechtlich angeordneten Testnachweiserfordernisse vollständig sowie die FFP2-Maskenpflicht für Beschäftigte und Bewohnerinnen und Bewohner von stationären Pflegeinrichtungen und besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe und für in der Pflege tätige Beschäftigte ambulanter Pflegedienste und Unternehmen, die vergleichbare Dienstleistungen wie voll- oder teilstationäre Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen erbringen, durch die Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Aussetzung von Verpflichtungen nach § 28b Abs. 1 IfSG (SchutzmaßnahmenaussetzungsV) ausgesetzt.

Geplante Anpassung IFSG

Letzte Woche haben das BMG und die Gesundheitsminister:innen der Länder vereinbart, fast alle Test- und Maskenpflichten zum 1. März 2023 auslaufen zu lassen. Beim Besuch in Krankenhäusern und Pflegeheimen, sowie bei Arztterminen soll weiterhin eine Maske
getragen werden. Die Maskenpflicht für Mitarbeitende soll ab dem 01.03.2023 entfallen.