Inzwischen wurde die 13. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung mit weitreichenden Lockerungen bei Kontaktbeschränkungen erlassen. Die Vorgaben für Begegnungsangebote in den Diensten der OBA, dienen zur Orientierung im rechtlichen Rahmen. Die “Corona-konforme Umsetzung” hat das StMAS in einer Mail dem Landesverband erläutert.
Bericht aus der Kabinettssitzung der Bayerischen Staatsregierung
In den Beschlüssen der Kabinettssitzung der Bayerischen Staatsregierung sind die Änderung zum 7.06.2021 nochmals auf 7 Seiten aufgeführt. Erwähnt wird auch, dass zusätzliche Allgemeinverfügungen der Kreisverwaltungsbehörden nicht mehr erforderlich sind.
Hilfswerk und Quartiersmöbelladen geöffnet
Einkauf ohne Termin und Kontakterfassung, zu den bekannten Öffnungszeiten:
Hilfswerk: Mo, Di, Do, Fr: 09- 12 Uhr
Quartiersmöbelladen: Do, Fr: 09- 12 Uhr
Es gilt nach wie vor:
- Abstands- und Hygieneregeln
- FFP2 Maske
- höchstens 4 Personen im Laden
- daher wird darum gebeten max. 1 Begleitperson mitzubringen!
- pro Einkauf Zeitfenster bis zu 30 Minuten
Die Bildung längerer Warteschlangen vor den Läden soll möglichst vermieden werden. Auch vor den Läden ist auf ausreichend Abstand zu achten. Für Rückfragen stehen wir gern unter unserer Verwaltungsnummer 09281/540390-571 zur Verfügung.
Grafik: was gilt ab 7. Juni 2021
Hier eine grafische Aufbereitung der aktuellen Regelungen:
Übersicht-Coronaregelungen_6.Juni2021Oder per Link
Anpassungen Arbeitsschutzstandards (BGW)
Es gab Anpassungen der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards durch die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienste und Wohlfahrtspflege (BGW). Für Alten- und Pflegeheime sowie Einrichtungen für die Betreuung von Menschen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen vom 12.05.2021 sowie
für Beratungs- und Betreuungseinrichtungen und soziale Dienste vom 18.05.2021.
Darin sind etliche Konkretisierungen, z. B. zum Maskentragen, oder: Pausenräume müssen durchgängig gelüftet werden, wenn sich mehrere Personen darin aufhalten.
13. BayIfSMV
Die Dreizehnte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (13. BayIfSMV) ist am 07.06.2021 in Kraft getreten. Laufzeit bis 04.07.2021.
Pfingsten – Zehn Minuten Pause mit Pfarrer Zippel
Es soll nicht durch Heer oder Kraft, sondern durch meinen Geist geschehen, spricht der HERR Zebaoth.
https://www.bibleserver.com/LUT/Sacharja4
Bayern beschließt weitere Änderungen
Dem Bericht der Kabinettssitzung vom 18.05.2021 sind einige Veränderungen/Erleichterungen zu entnehmen.
Z. B. “einheitlich (eingeschränkten) Regelbetrieb in Kitas bis 7- Tage-lnzidenz 165, unter 50 normaler Regelbetrieb” oder “für kleinere Kinder unter sechs Jahren Pflicht-Angebot zweimal wöchentlicher freiwilliger Selbsttests für Kinder in Kinderbetreuungseinrichtungen, in Heilpädagogischen Tagesstätten und in Schulvorbereitenden Einrichtungen” oder ab 07.06.2021 ” bei einer stabilen 7-Tages-Inzidenz unter 50 an allen Schularten voller Präsenzunterricht (ohne Mindestabstand) für alle Jahrgangsstufen an allen Schularten “…
Fragen zum eingeschränkte Regelbetrieb in Landkreis-KiTas …
… beantwortet das Kreisjugendamt mit wie folgt:
· die wesentliche Einschränkung ist die Bildung fester Gruppen, also Aussetzung offener und teiloffener Konzepte
· die Kitas sind wie im Regelbetrieb zu öffnen. In Absprache mit der Kita-Fachaufsicht und den Eltern können die Öffnungszeiten (z.B. bei Personalmangel aufgrund von Coronaerkrankungen) verkürzt werden; ebenso für Zeiten, zu denen kein Betreuungsbedarf besteht.
· sofern notwendig kann Personal in den Randzeiten gruppenübergreifend eingesetzt werden, um die gebuchten Zeiten anbieten zu können.
· weiterhin Vermeidung von Kontakten zu Eltern und Externen (z.B. Bring- und Abholsituation)
Weitere Informationen:
https://www.stmas.bayern.de/coronavirus-info/faq-coronavirus-betreuung.php
https://www.stmas.bayern.de/coronavirus-info/corona-kindertagesbetreuung.php
https://www.ifp.bayern.de/veroeffentlichungen/empfehlungen_corona-krise.php https://www.ifp.bayern.de/imperia/md/content/stmas/ifp/handreichung_bildung_erziehung_betreuung___corona_19-04-2021.pdf
relevante StMAS-Newsletter:
https://www.stmas.bayern.de/imperia/md/content/stmas/stmas_inet/service-kinder/newsletter/395-newsletter.pdf
https://www.stmas.bayern.de/imperia/md/content/stmas/stmas_inet/service-kinder/newsletter/393-newsletter.pdf
https://www.stmas.bayern.de/imperia/md/content/stmas/stmas_inet/service-kinder/newsletter/stmas-baykitag-349.pdf
Übersicht Schulbesuch
Eine Übersicht über den Unterrichtsbetrieb (Grundschulen, Förderschulen, weiterführende Schulen – Stand 05.05.2021) an Bayerischen Schulen.