Der Landkreis Hof lockert. Ab Dienstag, 18.05.2021 gelten 9 Lockerungen, die auf der Website des Landratsamt aufgeführt sind. Eine gute Übersicht gibt es hier.
Bitte Unterschiede zwischen Stadt und Landkreis Hof beachten!
Gleichstellung geimpfte und genesene Personen auch in/für Einrichtungen angekündigt
Das StMGP informiert am 14.05.2021 per Mail vorab:
“Wir dürfen Ihnen mitteilen, dass die Gleichstellung der geimpften und genesenen Personen mit den negativ getesteten Personen nun auch innerhalb der Einrichtungen nach § 9 BayIfSMV gelten wird. Die aktuellen Regelungen der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung werden entsprechend angepasst.
Konkret bedeutet die Änderung: Besucherinnen und Besucher, deren abschließende Impfung mindestens 15 Tage zurückliegt, müssen bei einem Besuch einer vollstationären Einrichtung der Pflege, einer Einrichtung für Menschen mit Behinderungen im Sinne des § 2 Abs. 1 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch, eines Altenheimen oder einer Seniorenresidenzen keinen negativen Testnachweis mehr erbringen. Es reicht die Vorlage des Impfnachweis. Die Befreiung von der Testnachweispflicht gilt auch für genesene Personen. Also zum einen für Personen, die über einen geeigneten Nachweis verfügen, dass sie mindestens vor 28 Tagen, höchstens aber vor sechs Monaten mittels PCR-Testung positiv auf das SARS-CoV-2 Virus getestet wurden. Zum andere aber auch für Personen, bei denen die Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 länger als sechs Monate zurückliegt, und die eine singuläre Impfdosis gegen COVID-19 erhalten haben. Der Nachweis kann hier durch Vorlage eines länger als sechs Monate zurückliegenden positiven PCR-Tests in Verbindung mit der Vorlage des Impfnachweises, aus dem die singuläre Impfung hervorgeht, erfolgen. Einer mindestens 14-tägigen Wartezeit bedarf es hier aufgrund wissenschaftlicher Erkenntnisse im Gegensatz zu den bislang nicht an dem Coronavirus SARS-CoV-2 erkrankten, vollständig geimpften Personen nicht.
Das gilt gleichermaßen für Beschäftigte von ambulanten Pflegediensten und teilstationären Pflegeeinrichtungen.
Auch bei den Testungen der Beschäftigten von vollstationären Einrichtungen der Pflege, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen im Sinne des § 2 Abs. 1 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch, in denen Leistungen der Eingliederungshilfe über Tag und Nacht erbracht werden, sowie bei Altenheimen und Seniorenresidenzen, die auf Grundlage von örtlich erhöhten Inzidenzwerten oder aufgrund größerer Ausbruchsgeschehen gemäß § 9 Abs. 2 Nr. 5 der 12. BayIfSMV erfolgen, soll der Impfstatus berücksichtigt werden. Dies gilt auch für genesene Beschäftigte.”
BGW aktualisiert Arbeitsschutzstandards “Pflege und Betreuung”
Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) hat den SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für Alten- und Pflegeheime sowie Einrichtungen für die Betreuung von Menschen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen angepasst und ergänzt (u. a. Ergänzung der Personengruppe der Genesenen nach COVID-19-Erkrankung).
Coronavirus-Einreiseverordnung (CoronaEinreiseV)
Der Bundesgesetzgeber hat ab 13.05.2021 in der Coronavirus-Einreiseverordnung (CoronaEinreiseV) aktuelle Regelungen hinsichtlich der Einreise in die Bundesrepublik festgelegt. Dies gilt auch für Mitarbeitende, die im Urlaub die Bundesrepublik verlassen und dann wieder einreisen, sowie für Berufspendler. Somit kann diese Regelung in Anbetracht der anstehenden Pfingstferien Relevanz für alle Tätigkeitsbereiche innerhalb der Diakonie haben.
Bei Einreise aus einem Risikogebiet gilt grundsätzlich: nach Ankunft direkt nach Hause – oder in eine sonstige Beherbergung am Zielort – und zehn Tage lang absondern (häusliche Quarantäne). Während der Quarantäne ist es nicht erlaubt, das Haus oder die Wohnung zu verlassen und Besuch zu empfangen. Die häusliche Quarantäne kann vorzeitig beendet werden, wenn ein Genesenennachweis, ein Impfnachweis oder ein negativer Testnachweis über das Einreiseportal der Bundesrepublik unter https://www.einreiseanmeldung.de übermittelt wird. Eine Liste der derzeit ausgewiesenen Risikogebiete finden Sie hier: www.rki.de/risikogebiete
Kostenlose Online-Elternabende: Mediennutzung
Die Stiftung Medienpädagogik Bayern bietet kostenlose Online-Elternabende zum Thema Mediennutzung an. Das Angebot richtet sich an Eltern und Erziehende (gilt auch Angebote im Rahmen von Elternarbeit der ambulanten, teilstationären oder stationären Jugendhilfe) und ermöglicht diesen, sich gerade auch in der aktuellen Situation weiterhin über eine altersgerechte Mediennutzung von Kindern und Jugendlichen online zu informieren und auszutauschen.
Wie stäke ich Kinder in der Corona-Krise
Zu dieser Frage hat die Erziehungsberatungsstelle der Diakonie Hochfranken auf einem Flyer (Handzettel) ein paar Tipps zusammengetragen.
Flyer-Wie-stärke-ich-Kinder-in-der-Coronakrise-1Laufzeiten der Verordnungen im Blick behalten
“Ab wann darf man wieder …?” Dank sinkender Infektionszahlen und abnehmender Inzidenz taucht diese Frage öfter auf. Die 12. BayIfSMV läuft bis 02.06.2021 und die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung bis 30.06.2021.
Betrieb der Kindertagesstätten bei sinkender Inzidenz
Im Landkreis Hof ist die Inzidenz unter 100 gefallen. Das Kreisjugendamt gibt im Hinblick auf die Kita-Notbetreuung vorsorglich folgenden Hinweis:
“Bleibt das bis zum 16.5. so, wäre der eingeschränkte Regelbetrieb ab 18.5. möglich. Bitte beachten: Es muss durch das Landratsamt eine offizielle Bekanntmachung erfolgen! Erst dann kann der eingeschränkte Regelbetrieb aufgenommen werden.”
EQV Einreise-Quarantäneverordnung
Die aktuelle EQV wurde verlängert, leicht verändert und gilt bis 02.06.2021.
Hinweis Stadtjugendamt
Das Stadtjugendamt bittet um “Verantwortung mit Klarheit und Besonnenheit”, wenn KiTa und Schulen wieder öffnen und somit “ungesehenen möglichen Gefährdungen für Kinder und Jugendliche” durch “Schulen und KiTas als Kontrollinstanz und Ansprechpartner für die Kinder und Jugendlichen” zu Tage treten.
Es gibt dafür Handlungsleitfäden für den Bereich Kindertagesstätten (KiTa) und Schulen. Herausgeber sind die Fachstellen KoKi / Netzwerk Frühe Kindheit von Stadt und Landkreis Hof.