Ökumenischer Gedenkgottesdienst

Am 30.03.2021 wurde ein ökumenischer Gottesdienst zum Gedenken an die während der Corona-Pandemie Verstorbenen über den Youtube-Kanal des Dekanats Hof gestreamt. Der Gottesdienst ist noch abrufbar:

Mitwirkende: Dekan Günter Saalfrank und der leitenden Geistlichen des katholischen Seelsorgebezirks Hofer Land, Pfarrer Hans-Jürgen Wiedow, Oberbürgermeisterin Eva Döhla, Andrea Wolf, Martin Saalfrank-Portner, Lisa-Maria Eberhardt und Michaela Meuschel.

Musikalische Ausgestaltung: Kirchenmusikdirektor Georg Stanek Orgel, Judith Schnabel (Gesang) Technische Umsetzung: Christian Herrmann

Zehn Minuten Pause – eine Osterandacht

In der Alten Kirche wurde Ostern als Einheit von Leidensgedächtnis und Auferstehungsfeier in der Osternacht begangen („Vollpascha“). Ab dem 4. Jahrhundert wurde das höchste Fest im Kirchenjahr als Dreitagefeier (Triduum Sacrum oder Triduum paschale) historisierend entfaltet. Die Gottesdienste erstrecken sich seitdem in den meisten Liturgien von der Feier des letzten Abendmahls am Gründonnerstagabend – dem Vorabend des Karfreitags – über den Karsamstag, den Tag der Grabesruhe des Herrn, bis zum Anbruch der neuen Woche am Ostersonntag.

https://de.wikipedia.org/wiki/Ostern

Keine Ausnahmen von Testpflicht fürs Stationäre (Alten- und Behindertenhilfe)

Das Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege informiert: “Da derzeit noch nicht wissenschaftlich geklärt ist, inwieweit eine Übertragung des Coronavirus SARS-CoV-2 auch durch bereits geimpfte Personen erfolgen kann, kann gegenwärtig noch keine Ausnahme von der Testpflicht für bereits geimpfte Beschäftigte in das jeweilige Testkonzept aufgenommen werden.”

Ausfürlicheres ist der 33seitigen “Empfehlungen des Robert Koch-Instituts für Alten- und Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen für Menschen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen und für den öffentlichen Gesundheitsdienst” zu entnehmen.

Selbsttest an Schulen

Unter www.km.bayern.de/selbsttests findet man Erklärvideos und weiterführende Informationen rund um das Thema Selbsttests an den Schulen.

Zur Frage “Was ist zu tun bei einem positiven Ergebnis des Selbsttests?” informiert das Kultursministerium wie folgt:
Schulen und Kindertageseinrichtungen sind besonders sensible Bereiche, in denen sich Infektionen aufgrund der vielfältigen Kontakte leicht ausbreiten können. Erhält eine Schülerin bzw. ein Schüler, eine Lehrkraft oder anderes Schulpersonal ein positives Ergebnis im Selbsttest, sollte sich die betroffene Person sofort absondern und das Gesundheitsamt sowie die Schule über den positiven Selbsttest unterrichten.
Zu beachten ist, dass ein positives Selbsttestergebnis nicht zwingend eine Sars-CoV-2-Infektion bedeutet. Das Gesundheitsamt ordnet daher umgehend eine PCR-Testung an.
Die betroffene Person ist nunmehr eine Verdachtsperson im Sinne der AV Isolation und muss sich unverzüglich nach der Mitteilung des Gesundheitsamts über die Anordnung der Testung in Quarantäne begeben. Bei Verdachtspersonen endet die häusliche Quarantäne mit dem Vorliegen eines negativen Testergebnisses der PCR-Testung.