Update: Impfen für Jugendhilfepersonal

  • Personal in Kindertagesstätten und Heilpädagogische Tagesstätten haben von Stadt und Landkreis Hof die Impfung mit Astrazeneca abgeboten bekommen (Mail ging direkt an die Leitungen der Einrichtung – Meldung bitte durch die Einrichtungsleitung an die zuständige Fachaufsicht bis 01.03.2021 abends)
  • Für Personal an Schulen finden Klärungen statt (derzeit “nur” an Grund- und Förderschulen höchste Priorität)
  • Alles weitere Personal in der Kinder- und Jugendhilfe (ambulant und stationär) bleibt in der bisherigen Kategorie (schwer zu verstehen, ist aber so)
  • Die Geschäftsführung ist im Austausch mit dem regionalen Impfzentrum für eventuelle Verfahrensabsprachen

Testmöglichkeit nach Krankenhausentlassung

Das StMPG weisst auf eine Änderung der neu gefassten Allgemeinverfügung für stationäre Einrichtungen der Behindertenhilfe und Pflegeeinrichtungen hin. Die Änderung gilt ab 25.02.2021: “In Anlehnung an die Allgemeinverfügung zur Änderung der Allgemeinverfügung zur Bewältigung erheblicher Patientenzahlen in Krankenhäusern vom 28. Januar 2021 haben wir unter 2.2. geregelt, dass ab einem Krankenhausaufenthalt von über fünf Tagen das Krankenhaus einen Test organisieren muss. Bei kürzeren Aufenthalten die Organisation einer Testung bei den Einrichtungen in Abstimmung mit den Betroffenen liegt. Dazu weisen wir Sie gerne auf das Infoblatt im Anhang hin.”