Das StMGP teilt mit: „Nach § 12 Abs. 1 Satz 1 der Elften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (11. BayIfSMV) ist die Öffnung von Ladengeschäften mit Kundenverkehr untersagt. Andere Dienstleistungsbetriebe dürfen hingegen weiterhin öffnen. Folglich dürfen auch Tagesstätten für psychisch Erkrankte unter Geltung der 11. BayIfSMV öffnen, da es sich nicht um Ladengeschäfte, sondern sonstige Dienstleistungsbetriebe handelt.“
9. Aktualisierte Handlungsempfehlung Jugendhilfe
Für die teilstationären und stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe hat das StMAS die 9. Aktualisierte Handlungsempfehlung erstellt.
Allgemeine Infos zur Kinderbetreuung
im 379. Newsletter informiert das StMAS über die Notbetreuung ab 16.12.2020.
11. BayIfSMV
Ab heute gilt die Elfte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (11. BayIfSMV).
An die Mitarbeitenden in den Kindertagesstätten …
… hat sich der Landesbischof Dr.Heinrich Bedford-Strohm mit einem Brief gewandt. Der Fachverband evKITA hat diesen weitergeleitet.
Bundesweiter Lockdown ab 16.12.2020
Die Bundeskanzlerin hat mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 13. Dezember 2020 einen Beschluss gefasst. Das Landratsamt Hof hat diesen zusammengefasst.
Notbetreuung an Kitas: Formular und Infos
Die Vorlagen für die Inanspruchnahme der Notbetreuung für Systemrelevante und Alleinerziehende.
Für die Inanspruchnahme gilt:
- Wenn ein Elternteil in systemrelevanten Beruf tätig – anderer Elternteil muss natürlich auch arbeiten!
- Alleinerziehende – egal was sie arbeiten, sofern sie arbeitsstätig sind – und kein anderer im Haushalt die Betreuung übernehmen kann (siehe Muster Elternerklärung im Anhang)
- Wenn das Jugendamt eine Betreuung anordnet um eine Kindesmisshandlung zu vermeiden
Neue Anforderungen an Mund-Nasen-Bedeckungen – betrifft Einrichtungen für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige
Das Sozialministerium bittet um Kenntnisnahme einer Mitteilung des Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege zum Thema: Mund-Nasen-Bedeckungen. Es geht um “… eine an den Seiten enganliegende, Mund und Nase bedeckende textile Barriere, …”.
Hof verschärft die Regeln
Ab 11. bzw. 14.12.2020 gelten verschärfte Regeln. Diese ähneln der Vorgaben aus dem ersten Lockdwon im Frühjahr. Die Vorgaben für Stadt Hof und Landkreis unterscheiden sich in Teilen. Hier die komplette Verfügung als pdf.
Zunahme an positiven Testungen und Quarantänen
Aus verschiedenen Einrichtungen kommen Meldungen über positive Testungen Quarantänen bei Mitarbeitenden oder Klientel. Eine detailierte Darstellung ist hier nicht mehr möglich.