Die ELKB hat einem Flyer “Helfen – aber richtig: Tipps für den Umgang mit Geflüchteten aus Kriegsgebieten” zusammengestellt.
Vollständige Impfung – Neuregelung
Am 19. März 2022 ist der neue § 22a Abs. 1 IfSG in Kraft getreten, der u. a. die Anforderungen an einen vollständigen Impfschutz regelt. Demnach
• gilt eine Person gemäß § 22a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 IfSG dann als vollständig geimpft, wenn insgesamt drei Einzelimpfungen erfolgt sind.
• Der Gesetzgeber hat jedoch für bisher insgesamt zweimal Geimpfte eine Übergangsfrist zum 30. September 2022 vorgesehen.
Bis dahin ist der Nachweis von zwei Impfungen ausreichend.
Als geimpft im Sinne des § 22a Abs. 1 IfSG gilt bis zum 30. September 2022, wer insgesamt zwei Einzelimpfungen nachweisen kann. Ab 1. Oktober 2022 müssen insgesamt drei Einzelimpfungen erfolgt sein, wobei die letzte Impfung mindestens drei Monate nach der zweiten Einzelimpfung erfolgt sein muss.
Richtig helfen – Das 1-Minute-Tutorial
Hilfe ist immer gefragt, mal mehr mal weniger. Aber wie helfe ich richtig? Vor dem Hintergrund der aktuellen Geschehnisse haben wir ein simples Gedankenspiel entworfen, das Hilfe zur Hilfe sein kann.
Hilfe für Flüchtende in einer App? Gibt es hier: https://integreat.app/hoferland/de/willkommen
Kontakt zu Helfern:
Hanna Vinichuk, Integrationslotsin Landkreis Hof: hanna.vinichuk@diakonie-hochfranken.de
Bärbel Uschold, Integrationslotsin Stadt Hof: baerbel.uschold@diakonie-hochfranken.de
AV Isolation neu ab 13.04.2022
Mit Wirkung zum 13.04.2022 ist eine neue AV Isolation in Kraft getreten. Regelungen für enge Kontaktpersonen sind entfallen. Das DW Bayern weißt auf weitere Erleichterungen hin:
- Bei Personen, die sich durch positiven Antigentest in Isolation begeben haben (siehe 4.1), endet die Isolation
– nach einem negativen PCR-Test
– oder nach Ablauf von fünf Tagen und Symptomfreiheit von mindestens 48 Stunden
– aber spätestens nach zehn Tagen - Bei Personen, die sich durch einen positiven PCR-Test in Isolation begeben haben (siehe 4.2), endet die Isolation
– frühestens nach Ablauf von fünf Tagen und Symptomfreiheit von mindestens 48 Stunden
– spätestens nach zehn Tagen - Die Regelung zur Wiederaufnahme der Beschäftigung nach Beendigung der Isolation (siehe 5. mit Bezug auf §36 Abs.1 Nr.2,7 IFSG)) kommt in den Einrichtungen nach §35a in Bayern (wie in mehreren anderen Bundesländern) nicht zur Anwendung
Weiterhin möchten wir Sie auf die Regelungen der AV Isolation unter 3. hinweisen (3.3), die Ausnahmen von diesen Regelungen für das Personal von Unternehmen der kritischen Infrastruktur zulässt. Diesbezüglich können Sie sich an die Kreisverwaltungsbehörden wenden. Diese AV Isolation gilt bis 30. Juni 2022.
Mehrsprachige Kinderbücher online + kostenlos
Das DW Bayern informiert: über die kostenlsoe Nutzung von Polylino (für aus der Ukraine geflüchtete Familien und deren Kinder). Ein Onlineangebot von digitalen und mehrsprachigen Bilder- und Kinderbüchern. Hier zur Browserversion.
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SOS Meldestelle Ukrainische Waisenhäuser und Kinderheime
Der Krieg in der Ukraine bedroht weite Teile der Zivilbevölkerung – darunter um die 100.000 Kinder und Jugendliche, die in ukrainischen Heimen aufwachsen. Viele von ihnen halten sich aktuell noch immer in Kriegsgebieten auf, andere wurden bereits evakuiert, befinden sich gemeinsam mit ihren Betreuerinnen und Betreuern selbst organisiert auf der Flucht oder planen ihre Ausreise. Viele erhalten bei der Organisation der Flucht Unterstützung von engagierten Menschen in Deutschland. Die „SOS Meldestelle Ukrainische Waisenhäuser und Kinderheime“ unterstützt dabei die Kinder- und Jugendgruppen aus ukrainischen Heimen gemeinsam mit ihren Betreuungspersonen in eine sichere Unterkunft zu vermitteln. Wichtig ist, dass die jungen Menschen als Gruppe mit ihren Begleitpersonen zusammenbleiben können und eine bedarfsgerechte Betreuung und Begleitung in Deutschland erhalten. Weitere Infos unter: https://www.sos-kinderdorf.de/meldestelle-ukrain
Teilhabeleistungen (Eingliederungshilfe), Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe und Leistungen zur Pflege für Personen, die aus der Ukraine geflüchtet sind
Eine Handreichung vom DW Deutschland gibt Informationen u. a. zu:
- Hilfen zur Erziehung und andere Leistungen nach dem SGB VIII
- Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII
- Teilhabeleistungen (Eingliederungshilfe) und Pflege
- Teilhabeleistungen für Menschen mit Behinderungen nach § 6 Abs. 2 AsylbLG
- Teilhabeleistungen für Menschen mit Behinderungen nach § 6 Abs. 1 AsylbLG
- Pflege
- Rechtsdurchsetzung
Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs zum Aufenthalt der Geflüchteten aus der Ukraine
Auszug aus dem Besprechungsbeschluss vom 07.04.2022:

Die Geflüchteten aus der Ukraine werden ab dem 1. Juni 2022 Zugang zur Grundsicherung nach SGB II oder SGB XII haben. Bis zum 1. Juni fallen die Geflüchteten wie bisher unter das AsylbLG.
Und: die Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung wird bis 31. August 2022 verlängert.
Beratungshotline zur Gewinnung ukrainischer Fachkräfte für die Kinder- und Jugendhilfe
Beim ZBFS – Bayerisches Landesjugendamt wurde für die Träger der bayerischen Kinder- und Jugendhilfe eine Beratungshotline zur Gewinnung ukrainischer Fachkräfte eingerichtet. Die Hotline berät öffentliche und freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe in Bayern zu Möglichkeiten der Integration geflohener Menschen / Hilfskräfte / Fachkräfte aus der Ukraine in den Arbeitsmarkt der bayerischen Kinder- und Jugendhilfe. Das Bayerische Landesjugendamt übernimmt dabei eine Lotsenfunktion und informiert Träger hinsichtlich der im Einzelfall zuständigen Stellen im bestehenden Anerkennungs- bzw. Qualifizierungssystem.
Die Hotline ist Montag bis Freitag von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr unter der Nummer +49 89 124793-2833 zu erreichen. Darüber hinaus können Anfragen an die E-Mail-Adresse ukraine-fachkraefte@zbfs.bayern.de gesendet werden. Die dort eingehenden Nachrichten werden ebenfalls in diesem Zeitraum beantwortet.
Übersicht vom DIJuF – Hilfen
Vom DIJuF gibt’s eine Übersicht über Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe und Leistungen zur Pflege für Personen, die aus der Ukraine geflüchtet sind sowie das Ablaufschema des DIJuF zum Ankommen junger Geflüchteter. https://dijuf.de/handlungsfelder/ukraine