Impfung nach persönlicher Anmeldung über BayIMCO

Es wird die Aktualisierung im Terminvereinbarungssystem BayIMCO empfohlen (z. B. im 400. Newsletter vom StMAS). Bereits Registierte bitte erneut einloggen und eigenständig die Daten aktualisieren. Die Aktualisierung ist seit dem 02. März 2021 möglich. Bei Fragen zur Zuordnung bei den Kategorien stehen die Leitungen/Bereichsleitungen zur Verfügung.

Die Situation beim Impfen ist sehr dynamisch. “Übers BayIMCO stehen aus meiner Sicht gerade die Chancen gut, dass der Auswahl-Algorhythmus einen persönlichen Impftermin hervorbringt”, so die aktuelle Einschätzung von Jürgen Schöberlein.

Für die Impfung ist eine Bescheinigung des Arbeitgebers erforderlich. Die Leitungen haben dafür Vorlagen erarbeitet oder erhalten.

Update: Impfen für Jugendhilfepersonal

  • Personal in Kindertagesstätten und Heilpädagogische Tagesstätten haben von Stadt und Landkreis Hof die Impfung mit Astrazeneca abgeboten bekommen (Mail ging direkt an die Leitungen der Einrichtung – Meldung bitte durch die Einrichtungsleitung an die zuständige Fachaufsicht bis 01.03.2021 abends)
  • Für Personal an Schulen finden Klärungen statt (derzeit “nur” an Grund- und Förderschulen höchste Priorität)
  • Alles weitere Personal in der Kinder- und Jugendhilfe (ambulant und stationär) bleibt in der bisherigen Kategorie (schwer zu verstehen, ist aber so)
  • Die Geschäftsführung ist im Austausch mit dem regionalen Impfzentrum für eventuelle Verfahrensabsprachen

Testmöglichkeit nach Krankenhausentlassung

Das StMPG weisst auf eine Änderung der neu gefassten Allgemeinverfügung für stationäre Einrichtungen der Behindertenhilfe und Pflegeeinrichtungen hin. Die Änderung gilt ab 25.02.2021: “In Anlehnung an die Allgemeinverfügung zur Änderung der Allgemeinverfügung zur Bewältigung erheblicher Patientenzahlen in Krankenhäusern vom 28. Januar 2021 haben wir unter 2.2. geregelt, dass ab einem Krankenhausaufenthalt von über fünf Tagen das Krankenhaus einen Test organisieren muss. Bei kürzeren Aufenthalten die Organisation einer Testung bei den Einrichtungen in Abstimmung mit den Betroffenen liegt. Dazu weisen wir Sie gerne auf das Infoblatt im Anhang hin.”