Das Kultusministerium informiert darüber, “wie es an bayerischen Schulen weitergeht”. Bei einer Inzidenz über 100 bleibt Distanzunterricht.
Zwecks Impfung …
… wird allen Impfbereiten die persönliche Registrierung im Bayerischen Impfzentrum (https://impfzentren.bayern/citizen/) empfohlen. Es ist zu beobachten, dass derzeit deutlich gehäuft Terminvereinbarungen zustandekommen.
Ausweitung Teststellen im Hofer Land
Stadt und Landkreis Hof haben zusätzliche Schnelltest-Stationen eingerichtet. Dort kann man wohnortunabhängig getestet werden.
Impfung nach persönlicher Anmeldung über BayIMCO
Es wird die Aktualisierung im Terminvereinbarungssystem BayIMCO empfohlen (z. B. im 400. Newsletter vom StMAS). Bereits Registierte bitte erneut einloggen und eigenständig die Daten aktualisieren. Die Aktualisierung ist seit dem 02. März 2021 möglich. Bei Fragen zur Zuordnung bei den Kategorien stehen die Leitungen/Bereichsleitungen zur Verfügung.
Die Situation beim Impfen ist sehr dynamisch. “Übers BayIMCO stehen aus meiner Sicht gerade die Chancen gut, dass der Auswahl-Algorhythmus einen persönlichen Impftermin hervorbringt”, so die aktuelle Einschätzung von Jürgen Schöberlein.
Für die Impfung ist eine Bescheinigung des Arbeitgebers erforderlich. Die Leitungen haben dafür Vorlagen erarbeitet oder erhalten.
Impfkonzept StMGP vom 25.02.2021
Das Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege hat das konsolidierte Impfkonzept für Grund- und Förderschulen sowie in Kinderbetreuungseinrichtungen und in der Kindertagespflege veröffentlicht und an die Träger weitergeleitet.
Update: Impfen für Jugendhilfepersonal
- Personal in Kindertagesstätten und Heilpädagogische Tagesstätten haben von Stadt und Landkreis Hof die Impfung mit Astrazeneca abgeboten bekommen (Mail ging direkt an die Leitungen der Einrichtung – Meldung bitte durch die Einrichtungsleitung an die zuständige Fachaufsicht bis 01.03.2021 abends)
- Für Personal an Schulen finden Klärungen statt (derzeit “nur” an Grund- und Förderschulen höchste Priorität)
- Alles weitere Personal in der Kinder- und Jugendhilfe (ambulant und stationär) bleibt in der bisherigen Kategorie (schwer zu verstehen, ist aber so)
- Die Geschäftsführung ist im Austausch mit dem regionalen Impfzentrum für eventuelle Verfahrensabsprachen
Änderungen Impfverordnung vom 24.02.2021
Es gab Änderungen in der Impfverordnung, auf die auch im aktuellen StMAS Newsletter (Nr. 399) Bezug genommen wird.
Testmöglichkeit nach Krankenhausentlassung
Das StMPG weisst auf eine Änderung der neu gefassten Allgemeinverfügung für stationäre Einrichtungen der Behindertenhilfe und Pflegeeinrichtungen hin. Die Änderung gilt ab 25.02.2021: “In Anlehnung an die Allgemeinverfügung zur Änderung der Allgemeinverfügung zur Bewältigung erheblicher Patientenzahlen in Krankenhäusern vom 28. Januar 2021 haben wir unter 2.2. geregelt, dass ab einem Krankenhausaufenthalt von über fünf Tagen das Krankenhaus einen Test organisieren muss. Bei kürzeren Aufenthalten die Organisation einer Testung bei den Einrichtungen in Abstimmung mit den Betroffenen liegt. Dazu weisen wir Sie gerne auf das Infoblatt im Anhang hin.”
Familienwegweiser Landkreis Hof
Fasten und Verzicht – eine Andacht von Pfarrer Zippel
Ein paar Minuten Pause. In seiner neuen Andacht spricht Pfarrer Michael Zippel von Verzicht und Entbehrungen.
Als Fastenzeit wird in der Westkirche der vierzigtägige Zeitraum des Fastens und Betens zur Vorbereitung auf das Hochfest Ostern bezeichnet. In den reformatorischen Kirchen ist hierfür der Begriff „Passionszeit“ gebräuchlich.
https://de.wikipedia.org/wiki/Fastenzeit