Kinder- und Jugendhilfe in der Frankenpost
Die Frankenpost berichtet am 1.02.2021 über die aktuelle Situation in der Kinder- und Jugendhilfe. (Kostenpflichtiger Artikel)
Impfaufklärung in leichter Sprache
Das RKI hat Formulare in leichter Sprache erstellt. Einleitende Informationen (1 Seite), Anamnesebogen (4 Seiten) und Aufklärungsmerkblatt (10 Seiten) stehen zur Verfügung.
Erweiterte Maßnahmen in Stadt und Landkreis Hof ab 29.01.2021
Die Schulen im Hofer Land bleiben weiterhin komplett im Distanzunterricht und es gibt zusätzliche Schnelltests für die Bevölkerung in Rehau, Münchberg, Naila, und Oberkotzau. Das sind zwei der weiteren Maßnahmen. Die ausführliche Beschreibung findet man u. a. auf der Website des Landratsamtes,
COVID-19 und Impfen
Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat ihre Empfehlung zur COVID-19-Impfung veröffentlicht und beantwortet häufig gestellte Fragen. Es gibt auch ein ausführliches 74seitiges Dokument der STIKO. Grundlage für die Reihenfolge der späteren Impfung ist die gesetzlich festgesetzte Prioritätsstufe.
Ob und wann Impfteams in unsere Einrichtungen (außer stat. Alten- und Behindertenhilfe) kommen können, ist aktuell noch unklar. Wir sind diesbezüglcih aber im Gespräch mit dem Impfzentrum Hofer Land. Dieses empfiehlt vorab -insbesondere für Vorerkrankten- die Registrierung beim Bayerischen Impfzentrum.
Die Diakonie Deutschland hat auch FAQ zum Thema Impfen zusammegestellt.
Verlängerung Distanzunterricht
Im Elternbrief des Kultusministeriums wird die Verlängerung des Distanzunterrichts bis 12.02.2021 erklärt sowie die Ausnahmen (Abschlussklassen etc.) ab 01.02.2021 aufgeführt.
SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung
Das StMAS informiert über die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS), die voraussichtlich am 27.01.2021 in Kraft treten wird. Sie soll zunächst bis zum 15.03.2021 befristet sein.
Frühjahrssammlung: Durchführung in anderer Form
Das Diakonische Werk Bayern stellt in einem Schreiben mögliche Formen und geltende Regeln für die Frühjahrssammlung (Sammlungszweck “Schwangerenberatung”) vor.
Staatsregierung entlastet Eltern / Ersatz von Elternbeiträgen in der Kindertagesbetreuung und in der Mittagsbetreuung
Die Staatsregierung hat heute eine Entlastung von Eltern mit Kindern in der Kindertagesbetreuung beschlossen (Bericht aus der Kabinettssitzung vom 26.01.2021). Eltern, die ihre Kinder derzeit nicht oder nur an wenigen Tagen in die Notbetreuung der Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen sowie der Mittagsbetreuung bringen, sollen von den Elternbeiträgen entlastet werden. Dafür werden den Trägern in der Kindertagesbetreuung, die nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) gefördert werden, erlassene Elternbeiträge rückwirkend ab dem 1. Januar 2021 pauschal ersetzt. Dabei orientieren sich diese Pauschalbeträge wieder wie in den Monaten April bis Juni 2020 an den Erfahrungswerten für moderate und angemessene Elternbeiträge (Krippe 300 Euro, Kindergarten 50 Euro, Hort 100 Euro, Kindertagespflege 200 Euro, Mittagsbetreuung bis ca. 14 Uhr 68 Euro, Mittagsbetreuung bis 16 Uhr 110 Euro).