Werk- und Förderstätten, Frühförderstellen sowie Berufsbildungs- und Berufsförderungswerke

Das StMAS weisst darauf hin, dass die Allgemeinverfügung „Corona-Pandemie: Maßnahmen betreffend Werk- und Förderstätten für Menschen mit Behinderung, Frühförderstellen sowie Berufsbildungs- und Berufsförderungswerke“ nicht verlängert wird und deshalb zum 08.01.2021 ausläuft. Es wird auf das Bayerische Ministerialblatt vom 07.01.2021 verwiesen.

Ab diesem Zeitpunkt gelten damit für Werk- und Förderstätten, Frühförderstellen sowie Berufsbildungs- und Berufsförderungswerke wieder die Regelungen, wie sie in der Allgemeinverfügung von 30.11.2020 enthalten waren.

Mit diesem Vorgehen will das StMAS ermöglichen, dass die betroffenen Menschen in Bayern wieder in die Arbeit gehen und gefördert werden können. Sie bitten darum, die Hygiene- und Infektionsschutzkonzepte konsequent anzuwenden.

Bericht aus der gestrigen Kabinettssitzung (vom 06.01.2021)

Der Bericht aus der Kabinettssitzung der Bayerischen Staatsregierung gibt erste Orientierung über die Verlängerung des Lockdowns bis 31.01.2021.

Neben Regelungen zu den Kontaktbeschränkungen, Impfungen, Einzelhandel und Einreise aus Risikogebieten sind für den sozialen Bereiche u. a. nachfolgende Hinweise erwähnt:

  • nachbarschaftliche, nicht geschäftsmäßige Beaufsichtigung von Kindern unter 14 Jahre ist möglich, jedoch beschränkte auf zwei Hausstände
  • Notbetreuung an Schulen für 1. bis 6. Jahrgangsstufe und Förderschulen
  • in Kitas Notbetreuung für „Eltern, die ihre Kinder nicht selbst betreuen können“

Generell gilt: im beruflichen Umfeld und auf den Wegen zur und von der Arbeit alle Möglichkeiten zur Reduzierung der Kontaktmöglichkeiten ausschöpfen.