Das StMAS hat einen aktualisierten Rahmenhygieneplan für die HPTn (Änderungen gelb markiert) veröffentlicht und eine Vorlage für die Bestätigung der Symptomfreiheit erstellt.
Wer gilt als Kontaktperson der Kategorie I?
Die aktuelle Situation belastet die Gesundheitsämter immer stärker. Aktuelle Infektionsfälle zeigen, dass die Diakonie Hochfranken als Arbeitgeber und Anbieter verschiedenster sozialer Dienstleistungen immer häufiger bei der Kontaktpersonenermittlung helfen muss. Sollte es zu einer Infektion mit dem neuen Coronavirus kommen, können wir helfen, indem wir Kontaktpersonenlisten erstellen. Hierzu ist es wichtig zu wissen, wer gilt als Kontaktperson der Kategorie I, da hier ein “höheres” Infektionsrisiko vorliegt. Dies gilt laut dem Hofer Gesundheitsamt für folgende Personen:
- Personen mit kumulativ mindestens 15-minütigem engen Kontakt (“face-to-face-Kontakt), z.B. im Rahmen eines Gesprächs.
- Personen, die im selben Haushalt wie Sie leben, werden aufgrund des hohen Ansteckungsrisikos unabhängig von der Kontaktdauer als Kontaktperson der Kategorie I eingestuft.
- Personen mit direktem Kontakt zu infektiösen Sekreten oder Körperflüssigkeiten eines COVID-19-Kranken, insbesondere zu Sekreten aus den Atemwegen, wie z.B. Küssen, Kontakt zu Erbrochenem, Mund-zu-Mund Beatmung, Anhusten, Anniesen, etc.
- Personen, die mit hoher Wahrscheinlichkeit einer relevanten Konzentration von Aerosolen auch bei weitem Abstand zum bestätigten Covid-19-Fall als 1,5 m entfernt ausgesetzt waren (z. B. Feiern, gemeinsames Singen oder Sporttreiben in Innenräumen) oder wenn sich zusätzlich vorher der bestätigte Covid-19-Fall eine längere Zeit (>30 Minuten) im Raum aufgehalten hat.
- Personen in relativ beengter Raumsituation oder schwer zu überblickender Kontaktsituation mit dem bestätigten Covid-19-Fall (z. B. Kitagruppe, Schulkasse), unabhängig von der individuellen Risikoermittlung.
- Medizinisches oder Pflegepersonal mit Kontakt zum bestätigten Covid-19-Fall z. B. im Rahmen von Pflege oder medizinischer Untersuchung (≤ 1,5 m) ohne adäquate Schutzkleidung (siehe unten).
- Medizinisches oder Pflegepersonal mit Kontakt zum bestätigten Covid-19-Fall z. B. im Rahmen von Pflege oder medizinischer Untersuchung (> 1,5 m) mit relevanter Aerosolproduktion, ohne adäquate Schutzkleidung.
- Personen, die aerosolbildenden Maßnahmen ausgesetzt sind.
Rahmenhygieneplan für Berufsbildungswerke in Bayern veröffentlicht
9. BayIfSMV
Die neunte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (9. BayIfSMV) vom 30. November 2020 tritt heute in Kraft.
Ein neuer Bußgeldtatbestand für die Erziehungsberechtigten ist enthalten (§ 29 Nr. 15); § 18 wurde entsprechend erweitert; die Tragepausen wurden aufgenommen; die Regelungen zu den Inzidenzwerten von 200 bzw. 300 finden sich in §§ 25ff.; außerdem wurde § 27 für Inzidenz kleiner als 50 ergänzend aufgenommen.
Abfrage Unterstützungsbereitschaft stationäre Jugendhilfe
Alle merken es: der “lockdown light” ist nicht so “light”, sondern zunehmend “heavy”. Deshalb sind wir wieder auf der Suche nach Unterstützungsbereitschaft, insbesondere für den Bereich der stationären Kinder- und Jugendhilfe.
Jürgen Schöberlein und viele andere würden sich freuen, wenn viele mit beigefügtem Formular Unterstützungsbereitschaft melden. Das Formular kann gern weitergeleitet werden.
Manche Mitarbeiter-Quarantänen erfordern Trägerentscheidungen
Bei der Entscheidung von Mitarbeitern-Quarantänen (Kita) haben jüngste Erfahrungen gezeigt, dass von den Einrichtungen/Trägern Entscheidungen gefordert werden, obwohl es im Rahmenhygieneplan (siehe unten) anderes steht. Z. B. bei der Beurteilung des Zeitraums für Kontaktpersonen. Einzelfalllösungen in Rücksprache mit der Leitung sind gefragt.
Rahmenhygieneplan Kita, Stand 16.11.2020 (S. 5) “Hatte eine für die Kinderbetreuung vorgesehene Person in den letzten 14 Tagen vor dem geplanten Einsatz Kontakt zu einer bestätigt SARS-CoV-2 infizierten Person, darf diese vorgesehene Person die Einrichtung nicht betreten. Es sind die Empfehlungen des RKI zum Umgang mit Kontaktpersonen zu beachten und die Anweisungen des Gesundheitsamts einzuhalten. ”
Aktualisierung: COVID-19 in Alten- und Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen für Menschen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen
Hinweis: es gibt eine aktualisierte Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI) zu „Prävention und Management von COVID-19 in Alten- und Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen für Menschen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen“.
StMAS-Hinweise auf Aktualisierungen
Die Bekanntmachung enthält im Vergleich zu der Aktualisierung vom 16. November 2020 noch einige redaktionelle Änderungen und unter 1.4 (Satz 7) eine Klarstellung zu Hortgruppen und der Maskenpflicht. https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVV_2231_A_11580/true?AspxAutoDetectCookieSupport=1.
Inzwischen wurde außerdem auch das Infoblatt in verschiedene Sprachen übersetzt, die Übersetzungen finden Sie hier: https://www.stmas.bayern.de/coronavirus-info/corona-kindertagesbetreuung.php.
Auch die FAQs wurden inzwischen angepasst, insbesondere finden Sie dort in Form von FAQs das AMS vom 17. November 2020 zusammengefasst (https://www.stmas.bayern.de/coronavirus-info/faq-coronavirus-betreuung.php).
“kontakt.los” – interessante Studie
Das Staatsinstitut für Familienforschung an der Uni Bamberg hat eine interessante Studie veröffentlicht (mit Good Practice Beispielen). “kontakt.los! Bildung und Beratung für Familien während der Corona-Pandemie“. Hier geht’s zur Studie (pdf).
Danke für den Hinweis an Michael Doss.
Emilio: die zwei weiteren Fälle sind “nur indirekt”
Bei den beiden Fällen handelt es sich um Kinder, die schon länger als 14 Tage nicht mehr in der Kita waren. Deren positives Testergebnis hat auf die betrieblichen Ausläufe keine Auswirkung. “Wir wurden Opfer einer Kommunikationspanne” – so die Einschätzung von Jürgen Schöberlein.