Emilio: zwei weitere Fälle

Das Landratsamt Hof schreibt: ” In der Kita Emilio in Helmbrechts sind zwei Corona-Fälle aufgetaucht. Nachdem vergangene Woche bereits ein Fall in einer Gruppe bekannt geworden war, wurden im Rahmen der Reihentestung der Gruppe zwei weitere Kinder positiv auf das Virus getestet. Die betroffene Gruppe befindet sich seit Bekanntwerden des ersten Falls bereits in Quarantäne. “

Aktualisierter Rahmenhygieneplan für Heilpädagogische Tagesstätten und Kindertageseinrichtungen

Die Fachaufsichtsbehörde weisst darauf hin, dass die Regelungen zum Umgang mit Kindern ab der Jahrgangstufe 5 und den Beschäftigten bei leichten Symptomen angepasst wurden. Weitere Details auf der StMAS-website hier, das pdf ist hier.

Der Rahmenhygieneplan gilt unmittelbar für die HPT der Jugendhilfe (vgl. § 19 Abs. 1 S. 1 8. BayIfSMV); er kann jedoch auch in anderen Bereichen gute Anhaltspunkte für die Sicherstellung des Infektionsschutzes bieten (vgl. Handlungsempfehlungen Corona Jugendhilfe).

Aktualisierung Rahmenhygienplan Kindertagesstätten und Heilpädagogische Tagesstätten

Der Rahmenhygieneplan für Kindertagesstätten und Heilpädagogische Tagesstätten wurde aktualisiert und an den momentanen Entwicklungen angepasst. Der bisherige Stufenplan wurde aufgehoben und stattdessen neue Regelungen zum Umgang mit Verdachtsmomenten (Kinder & Mitarbeiter mit Symptomen) getroffen. Weiterhin ist eine stärkere Anpassung zwischen Schulen und Heilpädagogischen Tagesstätten vorgesehen.

Im 374. Newsletter des StMAS ist näheres beschrieben (weitere Inofs: hier). Darin wird auf aktualisierten Rahmen-Hygieneplan verwiesenn, der in Kürze unter folgendem Link zu finden ist: https://www.stmas.bayern.de/coronavirus-info/corona-kindertagesbetreuung.php

Schließungen/Quarantänen

Die Schließung der HPT Hof wurde durch das Gesundheitsamt verlängert. Sie öffnet am 16.11.2020.

Eine Gruppe (samt der beiden Mitarbeiterinnen) der Kita Emilio (Helmbrechts) wurde von Gesundheitsamt ab heute, 9.11.2020 unter Quarantäne gesetzt.

Umgang mit Gruppenangebote für psychisch Erkrankte (und andere)

Mit Verweis auf die 8. BayIfSMV wurde dem Landesverband (Diakonisches Werk Bayern) von StMGP mitgeteilt, dass die Fortführung der Angebote möglich ist. Es sei politisch gewollt (mit Verweis auf die Ministerratsitzung vom 29.10.2020) und ergibt sich aus der in § 12 Abs. 3 der 8. BayIfSMV .

StMGP: “Einrichtungen der Sozial- und Jugendhilfe sowie vergleichbare Beratungseinrichtungen bleiben geöffnet. Beratung ist  erforderlich – und möglich. Möglich bleiben darüber hinaus Treffen, auch Gruppentreffen, von Gruppen, die durch haupt- oder nebenberuflich tätige Ärzte, Therapeuten oder sonstige Fachpersonen geleitet werden. “

Ein am 10.11.2020 anstehendes Gespräch der Verbandsverantwortlichen und den Ministerinnen Huml und Trautner soll in dieser Hinsicht Klarheit bringen.