Der Impfstoff Novavax wird voraussichtlich nächste Woche geliefert.
Unter der Telefonnummer 09281/5 7777 kann jeder/jede einen Impftermin für den
04.03.2022 im Impfzentrum Helmbrechts oder für den 04.03.2022 in der Freiheitshalle Hof vereinbaren.
Der Impfstoff Novavax wird voraussichtlich nächste Woche geliefert.
Unter der Telefonnummer 09281/5 7777 kann jeder/jede einen Impftermin für den
04.03.2022 im Impfzentrum Helmbrechts oder für den 04.03.2022 in der Freiheitshalle Hof vereinbaren.
Die aktuelle Volltextversion der AV Isolation .
Neu seit 21.02.22: „Sollte die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs in einem Unternehmen der kritischen Infrastruktur oder des Dienstbetriebs einer Behörde trotz Ausschöpfung aller organisatorischen Möglichkeiten, wie der Umsetzung von Personal aus anderen Bereichen, durch die Quarantäne oder Isolation gefährdet sein, kann bei engen Kontaktpersonen und bei positiv getesteten Personen unter Beachtung von Auflagen zur Einhaltung der Infektionshygiene zum Schutz anderer Mitarbeiter von der Anordnung der Quarantäne oder Isolation abgewichen werden. Die Entscheidung trifft die zuständige Kreisverwaltungsbehörde, ggf. nach Rücksprache mit dem betriebsärztlichen Dienst und der Betriebs- oder Behördenleitung.“
Hier die aktuelle Volltextversion der 15. BayIfSMV inklusive der Änderung vom 16.02.2022 .
Hier der Antrag auf Entschädigung beziehungsweise Erstattung nach Paragraf 56 Absatz IfSG sowie einige Erläuterungen.
Am 11. Februar 2022 wurde die FAQ-Liste vom BMG aktualisiert. Sie beantwortet einige Fragen zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht.
Kleine Auszeit gefällig? Für unsere Andachtreihe „Zehn Minuten Pause“ konnten wir Pfarrer Achim Schäfer, den Leiter der Hofer Fachakademien für Sozial- und Heilpädagogik, gewinnen. Die komplette Reihe findet man auf unserem YouTube-Kanal.
Die Deutsche Gesellschaft für Psychologie hält auf dieser Seite viele hilfreiche Informationen und Tipps im Umgang mit der Corona-Pandemie bereit.
Psychologinnen und Psychologen haben Angebote zusammengestellt, die für unterschiedliche Situationen Hilfe bieten. Dabei kann es zum Beispiel um Ängste gehen, Einsamkeit, Probleme in der Familie oder anderes.
Das DW Bayern informiert:
Nach den entsprechend veröffentlichen Vorgaben des PEI gelten Personen nach zweimaliger Impfung als „vollständig geimpft“. Nach Entscheidung der EU sollen zum 1. Februar 2022 die digitalen EU-COVID-19-Impfzertifikate, die nach Abschluss der ersten Impfserie ausgestellt werden, nach Ablauf von 270 Tagen nach Verabreichung der letzten Dosis ihre Gültigkeit verlieren. Dieser Zeitraum gilt aber nur für die Wahrung der Freizügigkeit, konkret für Reisen, innerhalb der EU.
Die Verordnung der EU hat keine Auswirkungen auf den Status „vollständig geimpft“ im Sinne der SchAusnahmV des Bundes, an die beispielsweise auch die 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) für die Begriffsbestimmung von
„geimpft“ und „genesen“ anknüpft. Die Entscheidung, wie lange jemand als vollständig geimpft gelten soll, liegt damit grundsätzlich in der Zuständigkeit des Bundes. Aus der SchAusnahmV und den dort Bezug genommenen fachlichen Vorgaben des PEI ergibt sich aktuell jedenfalls keine Befristung des Impfstatus.
Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) hat ein Coaching entwickelt, das Mitarbeitende und Führungskräfte darin unterstützt, die psychischen Belastungen zu bewältigen, die die Pandemie mit sich bringt. Dieses Unterstützungsangebot gibt es nun auch speziell zum Thema Impfen. So gibt es zum einen eine Unterstützung für Mitarbeitende zu Fragen und Sorgen zur Impfung. Zudem bietet die BGW ausdrücklich ein Krisencoaching für Führungskräfte zum Thema Impfungen an.
Der Landesverband hat mit der Weiterleitung der Information vom Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages auf den Ausschluss des Entschädigungsanspruchs bei Verdienstausfall nach § 56 Abs. 1 S. 4 IfSG infolge fehlender Auffrischimpfung hingewiesen.