Änderung der AV Isolation

Die aktuelle Volltextversion der AV Isolation .

Neu seit 21.02.22: „Sollte die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs in einem Unternehmen der kritischen Infrastruktur oder des Dienstbetriebs einer Behörde trotz Ausschöpfung aller organisatorischen Möglichkeiten, wie der Umsetzung von Personal aus anderen Bereichen, durch die Quarantäne oder Isolation gefährdet sein, kann bei engen Kontaktpersonen und bei positiv getesteten Personen unter Beachtung von Auflagen zur Einhaltung der Infektionshygiene zum Schutz anderer Mitarbeiter von der Anordnung der Quarantäne oder Isolation abgewichen werden. Die Entscheidung trifft die zuständige Kreisverwaltungsbehörde, ggf. nach Rücksprache mit dem betriebsärztlichen Dienst und der Betriebs- oder Behördenleitung.“

Fünf Minuten Pause mit Achim Schäfer

Kleine Auszeit gefällig? Für unsere Andachtreihe „Zehn Minuten Pause“ konnten wir Pfarrer Achim Schäfer, den Leiter der Hofer Fachakademien für Sozial- und Heilpädagogik, gewinnen. Die komplette Reihe findet man auf unserem YouTube-Kanal.

Wie lange gilt man als 2x geimpft?

Das DW Bayern informiert:
Nach den entsprechend veröffentlichen Vorgaben des PEI gelten Personen nach zweimaliger Impfung als „vollständig geimpft“. Nach Entscheidung der EU sollen zum 1. Februar 2022 die digitalen EU-COVID-19-Impfzertifikate, die nach Abschluss der ersten Impfserie ausgestellt werden, nach Ablauf von 270 Tagen nach Verabreichung der letzten Dosis ihre Gültigkeit verlieren. Dieser Zeitraum gilt aber nur für die Wahrung der Freizügigkeit, konkret für Reisen, innerhalb der EU.
Die Verordnung der EU hat keine Auswirkungen auf den Status „vollständig geimpft“ im Sinne der SchAusnahmV des Bundes, an die beispielsweise auch die 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) für die Begriffsbestimmung von
„geimpft“ und „genesen“ anknüpft. Die Entscheidung, wie lange jemand als vollständig geimpft gelten soll, liegt damit grundsätzlich in der Zuständigkeit des Bundes. Aus der SchAusnahmV und den dort Bezug genommenen fachlichen Vorgaben des PEI ergibt sich aktuell jedenfalls keine Befristung des Impfstatus.

Krisen-Coaching der Berufsgenossenschaft BGW zum Thema Impfen

Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) hat ein Coaching entwickelt, das Mitarbeitende und Führungskräfte darin unterstützt, die psychischen Belastungen zu bewältigen, die die Pandemie mit sich bringt. Dieses Unterstützungsangebot gibt es nun auch speziell zum Thema Impfen. So gibt es zum einen eine Unterstützung für Mitarbeitende zu Fragen und Sorgen zur Impfung. Zudem bietet die BGW ausdrücklich ein Krisencoaching für Führungskräfte zum Thema Impfungen an.