
Übersichtgrafik Öffnungsschritte

Am 12.03.2021 wurde informiert, wie -vorraussichtlich nach Ostern- die Regelungen sind: Kurzübersicht Rahmenhygienplan (4 Seiten) und Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Kindern und Jugendlichen in Schulen (1 Seite). Änderungen sind gelb markiert.
Der komplette Rahmenhygieneplan für Schulen umfasst 23 Seiten.
Die Coronavirus-Testverordnung (TestV) vom 08.03.2021 liegt nun vor.
Es gibt Änderungen. Z. B. ist die Vorlage des Testkonzepts beim zuständigen Gesundheitsamt (§ 6 Abs. 2 Nr. 4 TestV a. F.) entfallen oder die Sachkostenerstattung von 9 EUR auf 6 EUR gesunken. Die Häufigkeit der Testungen ist weiterhin nicht begrenzt.
Das Landratsamt Hof informiert: „Die Kreisverwaltungsbehörde nimmt jeweils im Lauf des Freitagvormittags ihre Einstufung vor und veröffentlicht diese auf der homepage des Landratsamtes Hof (www.landkreis-hof.de/coronavirus-wir-informieren/). Sie werden daher gebeten, jeden Freitag ab ca. 9.30 Uhr auf diese Seite zu gehen um die Inzidenzeinstufung zu erfahren. Wir regen an, dass auch die Eltern der Kita-Kinder sich regelmäßig auf der Seite des Landratsamtes Hof über die aktuelle Entwicklung informieren. Bitte weisen Sie die Eltern darauf hin.“
Im 406. Newsletter „Allgemeine Informationen zur Kindertagesbetreuung“ informiert das StMAS über Stragienanpassungen (wegen Mutationen) und den daraus folgenden aktualisierten Rahmenhygieneplan (Änderungen in gelb) sowie über die Selbsttestungen für Beschäftigte in der Kindertagesbetreuung.
Die Hausärztin Frau Dr. Leykauf hat ein paar Informationen zum Impfen aus hausärztlicher Sicht (FAQs) zusammengetragen. Sie schreibt: „Da erfahrungsgemäß viele Menschen verunsichert sind wegen der Berichte über Astra-Impfungen, dachte ich, ich schreibe mal kurz die FAQs zusammen aus hausärztlicher Sicht.“ Entscheiden muss jede/r selbst – die Impfung ist freiwillig.
Das Diakonische Werk Bayern hat seine (umfassende) Übersicht über die Regelungen und Bestimmungen (mit Verlinkungen) aktualisiert. Auch zu finden im Intranet des Diakonischen Werk Bayerns.
Trotz nachgewiesener (leicht übertragbaren) Mutante ist es am Marieberg (stat. Jugendhilfe) zu keiner Übertragung der Infektion gekommen. Dafür hat das Gesundheitsamt ein großes Lob ausgesprochen. Vielen Dank an Bewohner/innen und MItarbeitende!
Zeigt außerdem: die Einhaltung der geltenden Regel (AHA-L) schützt auch vor der Mutante!
Die Zwölfte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
(12. BayIfSMV) ist hier online zu finden.
Am 03.03.2021 hat der Aufsichtsrat der Diakonie Hochfranken beschlossen, die Seniorenwohnanlage Münchberg als solche nicht mehr weiter zu betreiben. Die Nutzung des Gebäudes als Pflegeeinrichtung muss zum 30.06.2021 eingestellt werden.
Nach sorgfältiger Abwägung der Perspektiven für die Einrichtung im Kontext der aktuellen Situation in der Pflege, kamen die Entscheidungsträger zu dem Schluss, dass der ordentliche Betrieb der Anlage bereits auf mittelfristige Sicht nicht mehr zu gewährleisten ist. Neben branchentypischen Hindernissen, wie dem Mangel an Fachkräften, entsprechen die Räumlichkeiten nicht mehr den erforderlichen gesetzlichen Standards für Pflegeeinrichtungen. Nötige und ursprünglich vorgesehene Modernisierungsmaßnahmen und Investitionen sind vor dem Hintergrund der derzeitigen Lage in der Altenhilfe im Zusammenspiel mit der Zusatzbelastung durch die Corona-Krise in weite Ferne gerückt.
Den Bewohnerinnen und Bewohnern der Anlage und ihren Angehörigen werden derzeit alternative Wohnmöglichkeiten in anderen Pflegeheimen der Diakonie Hochfranken angeboten. Auch mit den betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern werden aktuell Gespräche geführt und Beschäftigungsangebote in vergleichbaren Einrichtungen besprochen. In den kommenden Tagen werden auch die Möglichkeiten der Weiternutzung des angemieteten Gebäudes durch die Diakonie Hochfranken geprüft und mit den Eigentümern kommuniziert.