Im Mustermerkblatt des StMPG ist zusammegefasst, was Besucher von Einrichtungen beachten müssen. Das richtet sich zwar an Einrichtungen der stationären Alten- und Behinderteneinrichtung, kann aber auch für andere Besuchersituationen dienen.
Aktualisierter Rahmenhygienplan KITA/HPT (Stand 18.02.2021)
Das Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales mit der Bitte um Kenntnisnahme und Beachtung der Änderungen im Rahmenhygieneplan (vom StMAS farblich markiert) .
KITAs im Hofer Land bleiben bei Notbetreuung
Die kommunalen Fachaufsichten von Stadt Hof und Landkreis Hof teilen mit:
„In Absprache mit dem Gesundheitsdienst schätzen wir ein, dass der erforderliche Inzidenzwert am Montag, den 22.02.2021, nicht unter 100 liegen wird. Der Betrieb in den Kindertagesstätten bleibt somit bis auf Weiteres im Modus der bisher praktizierten Notbetreuung.„
Ergebnisse der Mitarbeitendenbefragung zum Thema „Vereinbarkeit von Beruf und Familie“
Verhalten am Arbeitsplatz zur Vermeidung einer Infektion mit dem SARS-CoV-2 Virus – Aktualisierung
Aktuelle Übersicht Regelungen
Hr. Wenzel vom Landesverband (Diakonie Bayern) hat eine aktualisierte Übersicht über die geltenden Regelungen (Stand 15.02.2021) erstellt. Schwerpunkt liegt auf Beratungsangebote. Es sind aber auch allgemeine Verordnungen aufgeführt und verlinkt.
Änderungen der 11. BayIfSMV
In der Pressemitteilung der Bayerischen Staatskanzlei sind die Änderung zusammgefasst, die ab 15.02.2021 gelten. Eine Zusammenfassung der Rechtsverordnungen ist auf den Seiten des StMGP zu finden.
Testungen in KITAs – Infos vom StMAS
Im 392. Newsletter informiert das StMAS über die Möglichkeit der Reihentestung in Kindertageseinrichtungen.
neue Regeln im Umgang mit der britischen Mutante des Coronavirus
Nachdem es am Campus einen ersten Fall einer Infektion mit der neuen britischen Mutante des Coronavirus gab, weisen wir in Rücksprache mit dem Hofer Gesundheitsamtes auf folgende neue Regelungen für diesen Fall hin:
- Kontaktpersonen der Kategorie II werden momentan behandelt wie Kontaktpersonen der Kategorie I
- eine Freitestung nach 10 Tagen ist in diesem Fall nicht möglich
- der Betrachtungszeitraum für die Kontaktermittlung bleibt in der Regel weiterhin die beiden Tage vor den ersten Symptomen bzw. die beiden Tage vor dem Tag der Testung
- diese Regelungen gelten für das Hofer Gesundheitsamt – so hat bspw. das Gesundheitsamt Bautzen in diesem Fall eine 21-tägige Quarantäne ausgesprochen
Die neue Mutante ist deutlich ansteckender. Dies bedeutet unter anderem, dass kürzere Kontakte schneller zu einer Infektion führen. Die üblichen Schutzmaßnahmen bieten jedoch ausreichend Schutz. Daher beachten Sie bitte, dass diese Maßnahmen weiterhin umsichtig und diszipliniert umgesetzt und beachtet werden müssen. Die stark steigenden Zahlen der neuen Mutante in unserer Region machen dies umso nötiger.
Weitere Maßnahmen in Bayern sowie im Hofer Land festgelegt
Eine Zusammenfassung der weiteren Maßnahmen ist auf der Internetseiten des Landratsamt zu lesen.