Kann man auch mit Abstand evangelisch verbringen.
Z. B. bei der Christvesper in St. Michaelis um 16.00 Uhr via Youtube oder um 21:00 Uhr Weihnachten neu erleben:
Kann man auch mit Abstand evangelisch verbringen.
Z. B. bei der Christvesper in St. Michaelis um 16.00 Uhr via Youtube oder um 21:00 Uhr Weihnachten neu erleben:
Die Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV) regelt u. a. Reihenfolge (Priorität §§ 2-4) und Verantwortlichkeiten (§ 6) beim Impfen.
Auf den Seiten des StMAS wurde der aktualisierte Rahmenhygieneplan Kindertagesbetreuung und HPT vom 21.12.2020 veröffentlicht.
Die negativen Auswirkungen auf die Kinder, Jugendlichen und ihre Familien so gring wie möglich halten – das beabsichtigt der Aufruf, der auch vom Fachverband eev unterzeichnet wurde.
In einem Schreiben vom StMGP (8 Seiten) ist der Umgang mit Isolation, Testung, Qurantänen beschrieben und die entsprechenden, weiteren Information verlinkt. Bitte beachten: die AV Isolation.
Eine nochmalige Änderung der Allgemeinverfügung legt wieder klar, dass weiterhin Verwandte in gerade Linie besucht werden dürfen. Gilt ab 19.12.2020.
Es fehlt nicht nur der Schnee in der diesjährigen Weihnachtszeit, sondern auch Gespräche, Nähe und besinnliche Worte. Deshalb hier der Hinweis auf ein neues Format, welches in unregelmäßigen Abständen kurze Andachten auf Computer und mobile Endgeräte bringt.
Den Anfang macht Pfarrer Zippel. Er richtet sich mit vorweihnachtlichen Gedanken per Video an alle Mitarbeiter der Diakonie Hochfranken. Herrn Zippels Andacht darf selbstverständlich auch in Einrichtungen, Gruppen, Schulen oder Büros genutzt werden.
Erreichbar ist der Clip über folgenden Link: https://www.youtube.com/watch?v=5ciEKJKpqew
Weiterhin gelten in der Stadt Hof verschärfte Regeln, nun verlängert bis 23.12.2020. Die Allgemeinverfügung findet man hier.
Das StMGP teilt mit: „Nach § 12 Abs. 1 Satz 1 der Elften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (11. BayIfSMV) ist die Öffnung von Ladengeschäften mit Kundenverkehr untersagt. Andere Dienstleistungsbetriebe dürfen hingegen weiterhin öffnen. Folglich dürfen auch Tagesstätten für psychisch Erkrankte unter Geltung der 11. BayIfSMV öffnen, da es sich nicht um Ladengeschäfte, sondern sonstige Dienstleistungsbetriebe handelt.“
Für die teilstationären und stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe hat das StMAS die 9. Aktualisierte Handlungsempfehlung erstellt.