Notfallplan Corona-Pandemie – Reglungen für stationäre Einrichtungen für Menschen mit Behinderung wurde bis 09.09.2020 verlängert. (siehe: https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-453/)
Rahmenhygieneplan für Kita und HPT
Zum 01.09.2020 tritt der aktuelle Rahmen-Hygienplan für Kindertagesstätten und Heilpädagogische Tagesstätten in Kraft.
Neuerungen: 3-Stufen Modell von Zugangs- und Hygienemaßnahme und Umgang mit Kindern mit Erkältungssymptomen.
Ab 01.09.2020 gilt auch der Leitfaden zum Umgang mit Kindern mit Erkältungssymptomen in der Kindertagesbetreuung vom LGL (für Mitarbeitende ist insbesondere S. 13 bis S. 18 interessant).
Rahmen-Hygieneplane für Schulen
Der Hygieneplan für das Schuljahr 2020/2021 (26 Seiten) wurde vom Kultusministerium veröffentlicht.
SARS – CoV – 2 – Arbeitsschutzstandard für Alten – und Pflegeheime sowie Einrichtungen für die Betreuung von Menschen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen
Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) informiert über Arbeitsschutzstandards. Sie dienen auch als Orientierung für andere Bereiche.
Hinweis für die Ferienzeit
Das Sozialministerium weist in seinem Newsletter Nr. 355 auf die geltende Einreise-Quarantäneverordnung hin. Bitte beachten.
6. BayIfSMV verlängert
Die 6. Bayrische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (6. BayIfSMV) am 08.07.2020 nochmals verändert und verlängert. Sie bleibt weiterhin für eine Dauer bis 19.Juli 2020 in Kraft. Geändert wurde die Teilnehmerzahl bei Veranstaltungen (§5)
und Versammlungen (§7) von 50 auf 100 Personen in geschlossenen Räumlichkeiten und 100 auf 200 Personen im Freien.
Alle Besuchsregeln gelten bis zum 19.Juli 2020 weiterhin.
Corona-Notfallplan verlängert
Der Corona-Notfallplan für Einrichtungen der Eingliederungshilfe wurde bis zum 12.August ohne nennenswerte Änderungen verlängert:
Aktualisierungen/Verlängerung von Verordnungen
Mit einigen Änderungen (z. B. Lockerung Masken bei Kulturveranstatlungen) wurden die meisten Verordnungen bis 19.07.2020 verlängert.
- Verordnung zur Änderung der Sechsten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
- Verordnung zur Änderung der Sechsten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und der Einreise-Quarantäneverordnung
- Sechste Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (6. BayIfSMV)
- Richtlinien für die Unterstützung der von der Corona-Virus-Pandemie (SARS-CoV-2) beeinträchtigten kulturellen Spielstätten („Spielstättenprogramm“)
Aktualisierte Verordnung
Mit dem 29.06.2020 tritt die Änderung der sechsten Bayerischen Infektionsschutzverordnung in Kraft.
Überschrift Rechtsvorschriften
Auf seinen Internetseiten hat das StMGP eine Übersicht aller Allgemeinverfügungen sowie Rechtsverordnungen in aktueller Version.