Verhaltensregelungen für Mitarbeitende während der Corona-Pandmie

Auf der nachfolgenden Übersicht finden Sie Verhaltensregeln in welchen Situationen ggf. besondere Maßnahmen zur Ausübung Ihrer Tätigkeit getroffen werden müssen. Dies ist insbesondere auch für die nahende Erkältungssaison und der damit verbundenen Zunahme von Verdachtsfällen (auch im privaten Umfeld) von Bedeutung.

Verhaltenregelungen-MA-während-Coronapandemie-30092020

Bitte nehmen Sie bei Unsicherheiten immer Rücksprache mit Ihrer Leitung.

Verlängerung

Die 6. Bayrische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (6. BayIfSMV) vom 22. Juni 2020 wurde bis zum 03.Oktober 2020 verlängert. Die Besuchsregelungen gelten daher noch weiter.

Reiserückkehrer/innen aus Risikogebieten und allgemein

Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege empfiehlt, dass Beschäftigte ohne Symptome, die aus Risikogebieten zurückkehren und einmalig negativ getestet sind, für die Dauer von 14 Tagen nach Rückkehr eine FFP2-Maske (ohne Ausatemventil) tragen.

Beschäftigte, die aus sonstigen Gebieten ohne Symptome einreisen, sollen, solange kein negativer Test vorliegt, ebenfalls eine FFP2-Maske (ohne Ausatemventil) tragen. Bei Vorliegen eines negativen Test ist ein MNS ausreichend.

Die Diakonie Hochfranken folgt dieser Empfehlung in den Arbeitsbereichen Pflege und Betreuung vulnerabler Gruppen (Alten-und Behindertenhilfe mit Maskenpflicht). Auf die Einreisequarantäneverordung (EQV) wird verwiesen.

Rahmenhygieneplan für Kita und HPT

Zum 01.09.2020 tritt der aktuelle Rahmen-Hygienplan für Kindertagesstätten und Heilpädagogische Tagesstätten in Kraft.

Neuerungen: 3-Stufen Modell von Zugangs- und Hygienemaßnahme und Umgang mit Kindern mit Erkältungssymptomen.

Ab 01.09.2020 gilt auch der Leitfaden zum Umgang mit Kindern mit Erkältungssymptomen in der Kindertagesbetreuung vom LGL (für Mitarbeitende ist insbesondere S. 13 bis S. 18 interessant).