Zur Information hier das Statement, das der Redakteur der Frankenpost am 29.04.2020 erhalten hat.
Statement-Lunchpaket_FP_29042020Beim Autofahren Masken tragen?
Maske zum Infektionsschutz ja, zum Schutz vor Radarfallen, nein.
Die ausführliche Antwort ist auf den Seiten vom LGL unter Rubrik „Fragen zum Mund-Nasen-Schutz“ zu finden.
Orientierungshilfe -Umgang mit Masken im pädagogischen Kontext
Der Evangelische KITA-Verband informiert: „Das Tragen von Masken in der Kita ist weiter nicht verpflichtend. Die Frage, ob und wann Masken getragen werden können oder sollten, ist sensibel zu klären. Sehr gute Hinweise gibt eine Orientierungshilfe des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, die insgesamt sehr umfassend informiert (Thema Masken ab Seite 14).“
Wissenswertes und Hinweise zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen
Das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen kann neben anderen Maßnahmen nach aktuellem Wissensstand helfen, die Verbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 weiter einzudämmen – auch wenn keine Krankheitszeichen vorliegen. Dieses Merkblatt informiert über verschiedene Arten von Mund-Nasen-Bedeckungen, deren jeweilige Schutzfunktion, welche wann empfohlen wird und was beim Tragen zu beachten ist.
Merkblatt-Mund-Nasen-BedeckungMitarbeiterinfo vom 23. April 2020
Bereiche der kritischen Infrastruktur
Das Sozialministerium wird ab dem 27. April 2020 den Kreis der zur Notbetreuung Berechtigten behutsam erweitern.
Orientierungsrahmen für Schutzkonzepte
In Vorbereitung zur schrittweisen Öffnung und Ausweitung von Angeboten werden Schutzkonzepte erarbeitet. Ergänzend zu den arbeitsfeldbezogenen Vorgaben gilt folgender Orientierungsrahmen:
Orientierungsrahmen-Schutzkonzept-2020-04-22Kindertagesbetreuung – Notbetreuung
Ab dem 27. April wird der Kreis der zur Notbetreuung Berechtigten behutsam erweitert werden, insbesondere um Kinder erwerbstätiger Alleinerziehender. Nähere Information dazu sind auf den Seiten des Sozialministeriums.
Weiterhin nötig ist die Erklärung der Eltern.
Empfehlungen des Robert Koch-Instituts zu Prävention und Management von COVID-19 in Alten- und Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen für Menschen mit Beeinträchtigungen (Stand 14.4.2020)
Die Empfehlungen stellen einen Interims-Leitfaden für Prävention und Management von COVID-19 in Alten- und Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen für Menschen mit Beeinträchtigungen dar, der auf bestehenden Empfehlungen für die Prävention der Übertragung von Infektionskrankheiten in Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie weitere bereits bekannte Dokumente zu COVID-19 Bezug nimmt und in seiner Umsetzung auf den bereits implementierten diesbezüglichen Maßnahmen der Einrichtungen (z.B. Hygienepläne) basiert.
Das Dokument wird kontinuierlich an neu gewonnene Kenntnisse und sich ändernde Bedingungen weiter angepasst werden.
20200417_Alten_Pflegeeinrichtung_EmpfehlungCorona-Pflegebonus
Der bayerische Ministerrat hat am 7.4.2020 einen einmaligen Pflegebonus von 300€ bzw. 500 € beschlossen https://www.stmgp.bayern.de/presse/huml-corona-bonus-ist-zeichen-der-anerkennung-fuer-pflege-und-rettungskraefte-bayerns/?output=pdf
Seit 15.4.2020 können Pflegekräfte in Alten-, Pflege- und Behinderteneinrichtungen ihren Antrag online beim Landesamt für Pflege stellen https://formularserver.bayern.de/intelliform/forms/rzsued/stmgp/stmgp/corona_pflegebonus/index
Wichtig: Den Antrag müssen die Mitarbeitenden selbst stellen (die Diakonie Hochfranken als Arbeitgeberin ist nicht antragsberechtigt). Die mit dem Antrag einzureichende Arbeitgeberbescheinigung (der amtliche Vordruck findet sich im o.a. Link bzw. hier https://www.stmgp.bayern.de/wp-content/uploads/2020/04/lfp-arbeitgeberbescheinigung_corona_pflegebonus.pdf) kann von der jeweiligen Einrichtungsleitung unterschrieben werden. Die persönliche Steueridentifikationsnummer findet sich auf der (monatlichen) Gehaltsmitteilung.
Weitere Hinweise zum Corona-Pflegebonus: https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/haeufig-gestellte-fragen/#Corona-Pflegebonus