Wissenswertes und Hinweise zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen

Das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen kann neben anderen Maßnahmen nach aktuellem Wissensstand helfen, die Verbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 weiter einzudämmen – auch wenn keine Krankheitszeichen vorliegen. Dieses Merkblatt informiert über verschiedene Arten von Mund-Nasen-Bedeckungen, deren jeweilige Schutzfunktion, welche wann empfohlen wird und was beim Tragen zu beachten ist.

Merkblatt-Mund-Nasen-Bedeckung

Empfehlungen des Robert Koch-Instituts zu Prävention und Management von COVID-19 in Alten- und Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen für Menschen mit Beeinträchtigungen (Stand 14.4.2020)

Die Empfehlungen stellen einen Interims-Leitfaden für Prävention und Management von COVID-19 in Alten- und Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen für Menschen mit Beeinträchtigungen dar, der auf bestehenden Empfehlungen für die Prävention der Übertragung von Infektionskrankheiten in Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie weitere bereits bekannte Dokumente zu COVID-19 Bezug nimmt und in seiner Umsetzung auf den bereits implementierten diesbezüglichen Maßnahmen der Einrichtungen (z.B. Hygienepläne) basiert.

Das Dokument wird kontinuierlich an neu gewonnene Kenntnisse und sich ändernde Bedingungen weiter angepasst werden.

20200417_Alten_Pflegeeinrichtung_Empfehlung

Corona-Pflegebonus

Der bayerische Ministerrat hat am 7.4.2020 einen einmaligen Pflegebonus von 300€ bzw. 500 € beschlossen https://www.stmgp.bayern.de/presse/huml-corona-bonus-ist-zeichen-der-anerkennung-fuer-pflege-und-rettungskraefte-bayerns/?output=pdf

Seit 15.4.2020 können Pflegekräfte in Alten-, Pflege- und Behinderteneinrichtungen ihren Antrag online beim Landesamt für Pflege stellen https://formularserver.bayern.de/intelliform/forms/rzsued/stmgp/stmgp/corona_pflegebonus/index

Wichtig:  Den Antrag müssen die Mitarbeitenden selbst stellen (die Diakonie Hochfranken als Arbeitgeberin ist nicht antragsberechtigt). Die mit dem Antrag einzureichende Arbeitgeberbescheinigung (der amtliche Vordruck findet sich im o.a. Link bzw. hier https://www.stmgp.bayern.de/wp-content/uploads/2020/04/lfp-arbeitgeberbescheinigung_corona_pflegebonus.pdf) kann von der jeweiligen Einrichtungsleitung unterschrieben werden. Die persönliche Steueridentifikationsnummer findet sich auf der (monatlichen) Gehaltsmitteilung.

Weitere Hinweise zum Corona-Pflegebonus: https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/haeufig-gestellte-fragen/#Corona-Pflegebonus