Aufnahmestopp in Behinderten- und Pflegeeinrichtung

Neue Allgemeinverfügungen regeln den Aufnahmestopp. Die Verfügungen gelten zunächst vom 04.04.2020 bis 19.04.2020. Beide heißen „Notfallplan“ und behandeln für diese stationären Einrichtungen zudem die Themen „Mund-Nasen-Schutz“, „Mindestabstand, „Verhalten bei Covid-19-Verdacht oder -Erkrankung“ sowie weitere Punkte.
Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP).