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Veröffentlicht am Juni 25, 2021 von Schoeberlein

BMAS informiert über verlängerte und angepasste Corona-Arbeitsschutzverordnung

Auf den BMAS-Seiten sind weitere Informationen beschrieben, Die Änderungen treten am 1. Juli 2021 in Kraft.

Zur Umsetzung sind weiterhin die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel und die branchenbezogenen Praxishilfen der Unfallversicherungsträger heranzuziehen.

KategorienAktuelles

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