Neue Allgemeinverfügungen regeln den Aufnahmestopp. Die Verfügungen gelten zunächst vom 04.04.2020 bis 19.04.2020. Beide heißen “Notfallplan” und behandeln für diese stationären Einrichtungen zudem die Themen “Mund-Nasen-Schutz”, “Mindestabstand, “Verhalten bei Covid-19-Verdacht oder -Erkrankung” sowie weitere Punkte.
Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP).
- Allgemeinverfügung (7 Seiten) für Pflegeeinrichtungen
- Allgemeinverfügung (8 Seiten) für stationäre Einrichtungen für Menschen mit Behinderung
- Aktualisierten Handlungsanweisungen (6 Seiten) für Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe (Stand 02.04.2020)