Unter Beachtung bestimmter Hygienemaßnahmen und Verhaltensregeln ist die Fortführung der ambulanten Erziehungshilfen nach wie vor möglich. Die wichtigsten Punkte fasst die Belehrung zum SARS-CoV-2-Infektionsschutz zusammen.
20200422_Belehrung-zum-SARS-CoV-2-Infektionsschutz-in-der-ambulanten-Jugendhilfe