Am 11.11.2021 wurde der Rahmenhygieneplan für die Schulen aktualisiert. Zum Umgang mit Krankheitssymptomen gibt’s ein neues Merkblatt.
Gesundheitsamt Hof: Erreichbarkeit für Einrichtungen via Telefon oder Mail
Die Telefonnummer 09281 72139 wurde beim Gesundheitsamt für Corona-Meldungen speziell für Einrichtungen angegeben. Die Email lautet: einrichtungen@landkreis-hof.de.
Einfluss der Krankenhaus-Ampel auf die Kindertagesbetreuung
Im Newsletter Nr. 446 informiert das Sozialministerium über die “Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in den Horten: Verlängerung der Regelung ” und den “Einfluss der Krankenhaus-Ampel auf die Kindertagesbetreuung“.
Ampel ab 9.11.2021 auf “rot”
Damit sind viele Fragen verbunden. Eine hilfreiche Adresse für Antworten ist die website von Corona-Katastrophenschutz der Bayer. Staatsregierung.
Testmöglichkeiten für Schülerinnen und Schüler nach Krankheit
Das Landratsamt Hof informiert über kostenlose Testmöglichkeiten für Schülerinnen und Schüler nach Krankheit (vor Wiederzulassung in die Schule).
Änderungen der 14. BayIfSM
AV Isolation -aktuell-
Das Diakonische Werk Bayern verweist auf die Allgemeinverfügung zur Änderung der Allgemeinverfügung Quarantäne von Kontaktpersonen und von Verdachtspersonen, Isolation von positiv auf das Coronavirus SARS-CoV-2 getesteten Personen (AV Isolation) vom 31. August 2021 – Diese Allgemeinverfügung trat mit Änderung vom 30. Oktober 2021 am 2. November 2021 in Kraft und ist bis zum 31.12.2021 gültig.
Kernstück der Änderungen sind vor allem die Quarantänezeiten und Möglichkeiten zur Freitestung. Hier die Lesefassung.
Corona Ampel “gelb”
Landesweit gilt somit (ab 6.11.2021) – siehe auch Übersichtsgrafik:
- FFP2-Maske wieder als Maskenstandard
- Alle Einrichtungen, Veranstaltungen etc., die bisher nach 3G-Regeln zugänglich sind, sind dann nur nach 3G plus zugänglich: Nichtimmunisierte können also nur mit aktuellem PCR-Test teilnehmen.
- Pflegeeinrichtungen sollen zu Testkonzepten verpflichtet werden können, die unabhängig vom Impfstatus mindestens zweimal wöchentlich obligatorische Tests (Antigen-Schnelltests oder PCR-Tests) für das Personal und Besucher vorsehen.
FAQs zum Coronavirus im Zusammenhang mit der Kindertagesbetreuung
Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Coronavirus unter diesem Link: https://www.stmas.bayern.de/coronavirus-info/faq-coronavirus-betreuung.php
Wichtige Änderung im Infektionsschutzgesetz ab 01.11.2021: Folgen einer Quarantäne für die Lohnfortzahlung
Aus gegebenem Anlass informiert die Geschäftsführung der Diakonie Hochfranken über eine wichtige Änderung im Infektionsschutzgesetz (IfSG), die am 01. November 2021 in Kraft tritt:
Gemäß § 56 Abs. 1 IfSG wurde bislang eine Entschädigung für den Fall einer “coronabedingten”, behördlich angeordneten Quarantäne bezahlt. Die Entschädigung trat an die Stelle des Lohnes, der im Quarantänezeitraum zu zahlen gewesen wäre. Ab dem 01.11.2021 gilt dies – gemäß § 56 Abs. 1, S. 4 IfSG – nicht mehr, wenn durch die Inanspruchnahme einer öffentlichen Schutzimpfung eine Quarantäne hätte vermieden werden können. Ab diesem Zeitpunkt erhalten nur noch geimpfte oder genesene, nicht aber ungeimpfte Personen im “Quarantäne-Fall” eine Entschädigung bzw. Entgeltfortzahlung. Solange der Impfstatus nicht nachgewiesen ist, kann die Diakonie Hochfranken somit künftig auch keine Vorabzahlung des Entgelts bzw. Entschädigung mehr leisten. Selbstverständlich besteht nach wie vor dann ein Entgeltfortzahlungsanspruch, wenn – neben der Quarantäne – eine (Covid-19) Erkrankung vorliegt.