Mit der Bitte um Beachtung:
Regelungen-Covid-19_26.10.2020Bei Unsicherheiten fragen Sie bitte immer Ihre zuständige Leitung.
Mit der Bitte um Beachtung:
Regelungen-Covid-19_26.10.2020Bei Unsicherheiten fragen Sie bitte immer Ihre zuständige Leitung.
Der Vortrag am 27.10.2020 um 19:00 im Rahmen der Wochen zur Seelischen Gesundheit wurde aufgrund der Inzidenzwerte abgesagt.
Das Kreisjugendamt hat in Rücksprache mit dem Gesundheitsamt vereinbart, dass ab sofort Stufe 2 in Kraft tritt (obwohl die Inzidenz eigentlich Stufe 3 begründet).
Es wird jedoch um die Beachtung folgender Vorgaben gebeten:
Das inklusive Treffangebot für Menschen mit und ohne seelischer Behinderungen am „Ort der Begegung“ (donnerstags, Südring 99 im Wiesla-Heim) findet bis auf weiteres aufgrund der erhöhten Inzidenzwerte nicht mehr statt.
Bei Rückfragen direkt mit Jürgen Coler in Kontakt treten.
Gemäßt der 7. BaylfSMV müssen Arbeitsbereiche angepasst werden. Für einzelne Arbeitsbereiche (Kita, stationäre/teilstationäre Jugendhilfe, Behindertenhilfe etc.) gibt es aktualisierte Vorgaben der Behörden.
Ab 16.10.2020 gelten in Hort und HPT (ab dem Schulalter) die Regelungen wie in der Schule: überall Masken tragen, nur nicht den Betreuungsräumlichkeiten.
Siehe: Rahmen-Hygieneplan für die Kindertagesbetreuung und Heilpädagogische Tagesstätten oder/und Rahmen-Hygieneplans Schulen
Eine Übersicht der fachspezifischen Arbeitsschutzstandards der BGW ist hier zu finden.
Auf der nachfolgenden Übersicht finden Sie Verhaltensregeln in welchen Situationen ggf. besondere Maßnahmen zur Ausübung Ihrer Tätigkeit getroffen werden müssen. Dies ist insbesondere auch für die nahende Erkältungssaison und der damit verbundenen Zunahme von Verdachtsfällen (auch im privaten Umfeld) von Bedeutung.
Verhaltenregelungen-MA-während-Coronapandemie-30092020Bitte nehmen Sie bei Unsicherheiten immer Rücksprache mit Ihrer Leitung.
Die 6. Bayrische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (6. BayIfSMV) vom 22. Juni 2020 wurde bis zum 03.Oktober 2020 verlängert. Die Besuchsregelungen gelten daher noch weiter.
Der „Notfallplan Corona-Pandemie – Regelungen für stationäre Einrichtungen für Menschen mit Behinderung“ wurde ohne inhaltliche Änderungen bis 21. Oktober 2020 verlängert.