Hinweise der Unfallversicherungsträger für Kita-Personal

Zum Schutz vor einer Infektion mit dem Coronavirus in Kindertageseinrichtungen wurden Hinweise zusammengestellt. Beteiligt war das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) und das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) sowie der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienste und Wohlfahrtspflege (BGW).

Teilweise sind diese Hinweise auf andere Arbeitsfelder übertragbar. Zudem sind zahlreiche Verweise aufgeführt, z. B. Management von Kontaktpersonen, Hygieneplan und Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen oder
Empfehlung zur Meldung von Verdachtsfällen.

Einsatzbereitschaft für Notdienste und Notbetreuungen

Die Auswirkungen der Pandemie auf unsere Arbeit sind schwer vorherzusagen. Wir müssen uns (in vielen Einrichtungen und Bereichen, vor allem in der stationären Jugendhilfe) auf zusätzlichen Bedarf einstellen. Deshalb suchen wir Unterstützung. Alle Mitarbeiter*innen, die mithelfen wollen und gesund sind, werden gebeten, beigefügtes formular auszufüllen, wenn sie:

  • innerhalb der stationären Jugendhilfe in Hof, Schwarzenbach a. d. Saale oder Regnitzlosau helfen wollen
  • generell ihre Bereitschaft zur Unterstützung zum Ausdruck bringen wollen.

Für Rückfragen dazu steht Ihnen Frau Isabel Wolf (09281 837-102) gerne zur Verfügung.

Stellenausschreibung-Juhi-Notdienst-MA-230320-Anlage-Formular

Obstservice wieder aufgenommen

Wir haben uns entschieden, den Diakonischen Obstservice auch oder gerade wegen der schwierigen Wochen in Zeiten der Corona-Pandemie in dieser Woche wieder aufzunehmen. Ob es auch in der nächsten Woche diesen Service geben wird, können wir nur kurzfristig entscheiden.

Die Verteilung erfolgt an den gewohnten Tagen.

Bitte informieren Sie uns, sollte die Anlieferung des Obstes nicht funktionieren, nicht notwendig oder die Einrichtung / der Dienst kurzfristig nicht mehr erreichbar sein.

Einkaufsdienst für Senioren (Risikogruppe)

Die Offenen Hilfen organisieren mit der KASA einen kostenpflichtigen Einkaufsdienst. Das Angebot ich nachrangig zu Hilfen aus der Familien oder der Nachbarschaft (sozialen Nahraum vorher abfragen). Die Fahrtkostenpauschale beträgt 18 EUR. Bei Bedarf wird bei der Suche nach finanzielle Unterstützung geholfen. Ansprechpartner ist Marianne Krüger sowie die KASA.

Klientel weiterhin im Auto mitnehmen?

Auf diese Frage gibt es keine pauschale Antwort. Es kommt auf die Erfordernisse im Einzelfall an.

Überwiegt der dringend notwendige Hilfebedarf (Kindswohlsicherung, Erbringung einer Eingliederungshilfe, etc.) und sind keine organisatorische Alternativen möglich, so können Klienten nach wie vor mitgenommen werden. Die Infektionsschutzvorschriften sind zu beachten.

Zur Reduzierung der räumlichen Nähe im Fahrzeug besteht die Möglichkeiten Kleinbusse zu nutzen. Dazu wird um Kontaktaufnahme mit Oliver Münchberger gebeten.

Ambulante Hilfen trotz Ausgangsbeschränkung

Absicht der Allgemeinverfügung ist die Reduzierung von Kontakten. Das dient dem Infektionsschutz. Deshalb soll die Wohnung nur mit triftigen Grund verlassen werden. Für ambulanten Hilfen können triftige Gründe vorliegen, nämlich:

  • Ausübung einer beruflichen Tätigkeit (5 a)
  • der Besuch bei Menschen mit Einschränkungen (5d)
  • die Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen (5e)

Nach derzeitiger Einschätzung ist auch Bewegung an der frischer Luft (5g) im Rahmen der Hilfe möglich. Kindswohlsichernde Kinder- und Jugendhilfe dient der Unterstützung der Familie und gilt als kritische Infrastruktur.

Grundsätzlich gilt: Die Inanspruchnahme der Leistungen soll auf dringend erforderliche Fälle beschränkt werden. In allen Fällen ist zu prüfen, ob eine Leistungen auch telefonisch oder online erbracht werden kann. Gruppenangebote sind auf das allernötigste Maß herunterzufahren. Dringend notwendige ambulante Leistungen (der Eingliederungshilfe) mit Komm-Struktur können aber weiterhin erbracht werden.