Prof. Dr. Michael Piazolo gibt per Elternbrief ein Ausblick auf den Schulstart nach den Sommerferien.
Allgemeinverfügung in leichter Sprache
Das StMAS hat die Allgemeinverfügung in leichter Sprache veröffentlicht.
2021_07_15_AV_-LS-barrierefreiRisikogebiete
Das Robert Koch-Institut (RKI) definiert drei Arten von Risikogebieten:
- Risikogebiet (längeren Zeitraum höher als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den vorangegangenen sieben Tagen)
- Hochinzidenz-Gebiete (Inzidenz > 200)
- Virusvarianten-Gebiete ( ansteckende Mutationen des Coronavirus verbreitet)
Dahingehend unterscheiden sich auch die Pflichten für die Einreisenden (Quarantäne, Befreiung für Genesene und Geimpfte, etc) – bitte informieren sie sich als Einreisende tagesaktuell.
heute: offenes Impfangebot
In der Diakonie am Park (Hof, Sophienstr. 18a) gibt es heute von 14.00 – 18.00 Uhr ein offenes Impfangebot. Jede/r kann einfach vorbei kommen.
LGL-Infos zum Impfen
Das Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) hat Informationen für die Öffentlichkeit zum Thema “Impfen“ zusammengetragen (Schutzimpfung und Kinderwunsch, Schutzimpfung und Ansteckungsrisiko). Ein PDF-Dokument mit weiterführenden Links.
Änderung der 13. BayIfSMV
Am 30.06.2021 wurde die 13. BayIfsMV zum 01.07.2021 geändert und bis zum 28.07.2021 verlängert.
Rahmenhygieneplan Kita/HPT nochmal aktualisiert
Am 24.06.2021 gab’s eine weitere Aktualisierung des Rahmenhygieneplans. Sie ist grün gekennzeichnet.
BMAS informiert über verlängerte und angepasste Corona-Arbeitsschutzverordnung
Auf den BMAS-Seiten sind weitere Informationen beschrieben, Die Änderungen treten am 1. Juli 2021 in Kraft.
Zur Umsetzung sind weiterhin die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel und die branchenbezogenen Praxishilfen der Unfallversicherungsträger heranzuziehen.
Referentenentwurf SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung ab 01.07.2021
Das BMAS informiert über über die geplante Verlängerung der (Corona-ArbSchV). Mit den am 1. Juli 2021 in Kraft tretenden Anpassungen der Corona-ArbSchV [PDF, 159KB] gelten die grundlegenden Arbeitsschutzregeln für die Dauer der epidemischen Lage nationaler Tragweite bis einschl. 10.September 2021 fort.
Rahmenhygieneplan Kindertagesbetreuung und Heilpädagogische Tagesstätten: neu 21.06.2021
Es gibt eine neue Fassung des Rahmenhygieneplans. Die wesentlichen Änderungen sind vom Ministerium gelb markiert und wie folgt zusammengefasst worden:
- Es wird klargestellt, dass für Veranstaltungen, wie z.B. Elternabende oder Abschiedsfeste, die Regelungen der 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gelten (Kapitel 1.1). Es handelt sich bei Elternabenden oder Festen um private Veranstaltungen, bei denen dann die Kontaktbeschränkungen des § 7 der 13. BayIfSMV Anwendung finden.
- Die Passage zur Testpflicht für Schulkinder (Kapitel 1.1.5) wurde an die 13. BayIfSMV angepasst, wonach der Test unabhängig von der Inzidenz nicht älter als 48 Stunden sein darf.
- Wir haben die Neuerungen des letzten Newsletters zur Maskenpflicht auf dem Außengelände in die Kapitel 1.3 und 1.4 eingearbeitet.
- Die Vorgaben der Kapitel 2.2, 2.4, 2.5 und 5 wurden auf den eingeschränkten Regelbetrieb und die Notbetreuung reduziert.