Wiedereinführung “Bürgertestungen” einmal pro Woche

Durch Änderung der TestV mit Wirkung zum 13.11.2021 hat die Wiedereinführung der Möglichkeit von sog. kostenfreien “Bürgertestungen” einmal pro Woche (§ 4a TestV) stattgefunden. Ein Schreiben vom StMPG erläutert Einzelheiten. Zur Anzahl der Testungen steht dort: ” Eine Beschränkung hinsichtlich der Häufigkeit der Inanspruchnahme dieses Testangebots ist nicht vorgesehen. “

AV Isolation -aktuell-

Das Diakonische Werk Bayern verweist auf die Allgemeinverfügung zur Änderung der Allgemeinverfügung Quarantäne von Kontaktpersonen und von Verdachtspersonen, Isolation von positiv auf das Coronavirus SARS-CoV-2 getesteten Personen (AV Isolation) vom 31. August 2021 – Diese Allgemeinverfügung trat mit Änderung vom 30. Oktober 2021 am 2. November 2021 in Kraft und ist bis zum 31.12.2021 gültig.
Kernstück der Änderungen sind vor allem die Quarantänezeiten und Möglichkeiten zur Freitestung. Hier die Lesefassung.

Corona Ampel “gelb”

Landesweit gilt somit (ab 6.11.2021) – siehe auch Übersichtsgrafik:

  • FFP2-Maske wieder als Maskenstandard
  • Alle Einrichtungen, Veranstaltungen etc., die bisher nach 3G-Regeln zugänglich sind, sind dann nur nach 3G plus zugänglich: Nichtimmunisierte können also nur mit aktuellem PCR-Test teilnehmen.
  • Pflegeeinrichtungen sollen zu Testkonzepten verpflichtet werden können, die unabhängig vom Impfstatus mindestens zweimal wöchentlich obligatorische Tests (Antigen-Schnelltests oder PCR-Tests) für das Personal und Besucher vorsehen.