Kita im Landkreis Hof auf Stufe 2

Das Kreisjugendamt hat in Rücksprache mit dem Gesundheitsamt vereinbart, dass ab sofort Stufe 2 in Kraft tritt (obwohl die Inzidenz eigentlich Stufe 3 begründet).

Es wird jedoch um die Beachtung folgender Vorgaben gebeten:

  1. Es müssen feste Gruppen mit zugeordnetem Personal gebildet werden. Die Kinder der verschiedenen Gruppen dürfen untereinander keinen Kontakt haben.
  2. Bei Besprechungen müssen alle Teilnehmer durchgängig einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Alle 20 Min. muss im Besprechungsraum auf Durchzug für 3-5 Minuten gelüftet werden.
  3. In den Gruppenräumen soll alle 45 Min. auf Durchzug für 3-5 Minuten gelüftet werden.

Treffen „Ort der Begegnung“ (im Wiesla-Heim) abgesagt

Das inklusive Treffangebot für Menschen mit und ohne seelischer Behinderungen am „Ort der Begegung“ (donnerstags, Südring 99 im Wiesla-Heim) findet bis auf weiteres aufgrund der erhöhten Inzidenzwerte nicht mehr statt.

Bei Rückfragen direkt mit Jürgen Coler in Kontakt treten.

Verhaltensregelungen für Mitarbeitende während der Corona-Pandmie

Auf der nachfolgenden Übersicht finden Sie Verhaltensregeln in welchen Situationen ggf. besondere Maßnahmen zur Ausübung Ihrer Tätigkeit getroffen werden müssen. Dies ist insbesondere auch für die nahende Erkältungssaison und der damit verbundenen Zunahme von Verdachtsfällen (auch im privaten Umfeld) von Bedeutung.

Verhaltenregelungen-MA-während-Coronapandemie-30092020

Bitte nehmen Sie bei Unsicherheiten immer Rücksprache mit Ihrer Leitung.

Verlängerung

Die 6. Bayrische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (6. BayIfSMV) vom 22. Juni 2020 wurde bis zum 03.Oktober 2020 verlängert. Die Besuchsregelungen gelten daher noch weiter.

Reiserückkehrer/innen aus Risikogebieten und allgemein

Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege empfiehlt, dass Beschäftigte ohne Symptome, die aus Risikogebieten zurückkehren und einmalig negativ getestet sind, für die Dauer von 14 Tagen nach Rückkehr eine FFP2-Maske (ohne Ausatemventil) tragen.

Beschäftigte, die aus sonstigen Gebieten ohne Symptome einreisen, sollen, solange kein negativer Test vorliegt, ebenfalls eine FFP2-Maske (ohne Ausatemventil) tragen. Bei Vorliegen eines negativen Test ist ein MNS ausreichend.

Die Diakonie Hochfranken folgt dieser Empfehlung in den Arbeitsbereichen Pflege und Betreuung vulnerabler Gruppen (Alten-und Behindertenhilfe mit Maskenpflicht). Auf die Einreisequarantäneverordung (EQV) wird verwiesen.