neue Regeln im Umgang mit der britischen Mutante des Coronavirus

Nachdem es am Campus einen ersten Fall einer Infektion mit der neuen britischen Mutante des Coronavirus gab, weisen wir in Rücksprache mit dem Hofer Gesundheitsamtes auf folgende neue Regelungen für diesen Fall hin:

  1. Kontaktpersonen der Kategorie II werden momentan behandelt wie Kontaktpersonen der Kategorie I
  2. eine Freitestung nach 10 Tagen ist in diesem Fall nicht möglich
  3. der Betrachtungszeitraum für die Kontaktermittlung bleibt in der Regel weiterhin die beiden Tage vor den ersten Symptomen bzw. die beiden Tage vor dem Tag der Testung
  4. diese Regelungen gelten für das Hofer Gesundheitsamt – so hat bspw. das Gesundheitsamt Bautzen in diesem Fall eine 21-tägige Quarantäne ausgesprochen

Die neue Mutante ist deutlich ansteckender. Dies bedeutet unter anderem, dass kürzere Kontakte schneller zu einer Infektion führen. Die üblichen Schutzmaßnahmen bieten jedoch ausreichend Schutz. Daher beachten Sie bitte, dass diese Maßnahmen weiterhin umsichtig und diszipliniert umgesetzt und beachtet werden müssen. Die stark steigenden Zahlen der neuen Mutante in unserer Region machen dies umso nötiger.

Stufenplan der STIKO

Mit Bezug auf den aktuellen Stufenplan der STIKO weist die Diakonie Deutschland auf eine Öffnungsklausel hin.

“Öffnungsklausel bei den Krankheitsbildern: bei der Priorisierung innerhalb der COVID-19- Impfempfehlung der STIKO können nicht alle Krankheitsbilder oder Impfindikationen explizit genannt werden. Es obliegt daher den für die Priorisierung in den Bundesländern Verantwortlichen, in Einzelfällen Personen, die nicht ausdrücklich im Stufenplan genannt sind, angemessen zu priorisieren. Dies betrifft z. B. Personen mit seltenen, schweren Vorerkrankungen oder auch schweren Behinderungen, für die bisher zwar keine ausreichend wissenschaftliche Evidenz bzgl. des Verlaufes einer COVID-19-Erkrankung vorliegt, für die aber ein deutlich erhöhtes Risiko angenommen werden muss. Darüber hinaus sind Einzelfallentscheidungen möglich, wenn berufliche Tätigkeiten bzw. Lebensumstände mit einem nachvollziehbaren, unvermeidbar sehr hohen Infektionsrisiko einhergehen. “