Es gab Änderungen in der Impfverordnung, auf die auch im aktuellen StMAS Newsletter (Nr. 399) Bezug genommen wird.
Testmöglichkeit nach Krankenhausentlassung
Das StMPG weisst auf eine Änderung der neu gefassten Allgemeinverfügung für stationäre Einrichtungen der Behindertenhilfe und Pflegeeinrichtungen hin. Die Änderung gilt ab 25.02.2021: “In Anlehnung an die Allgemeinverfügung zur Änderung der Allgemeinverfügung zur Bewältigung erheblicher Patientenzahlen in Krankenhäusern vom 28. Januar 2021 haben wir unter 2.2. geregelt, dass ab einem Krankenhausaufenthalt von über fünf Tagen das Krankenhaus einen Test organisieren muss. Bei kürzeren Aufenthalten die Organisation einer Testung bei den Einrichtungen in Abstimmung mit den Betroffenen liegt. Dazu weisen wir Sie gerne auf das Infoblatt im Anhang hin.”
Familienwegweiser Landkreis Hof
Fasten und Verzicht – eine Andacht von Pfarrer Zippel
Ein paar Minuten Pause. In seiner neuen Andacht spricht Pfarrer Michael Zippel von Verzicht und Entbehrungen.
Als Fastenzeit wird in der Westkirche der vierzigtägige Zeitraum des Fastens und Betens zur Vorbereitung auf das Hochfest Ostern bezeichnet. In den reformatorischen Kirchen ist hierfür der Begriff „Passionszeit“ gebräuchlich.
https://de.wikipedia.org/wiki/Fastenzeit
Impfpriorisierung in der Eingliederungshilfe
Das StMPG informiert über Impfpriorisierung von teilstationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung und Pflegebedarf und Impfung von Mieterinnen und Mieter in ambulant betreuten Wohngemeinschaften und in betreuten Wohngruppen für Menschen mit Behinderung und Pflegebedarf. Der Landesverband bittet um Weiterleitung.
Umgang mit besorgniserregender SARS-CoV-2-Virusvarianten
Im Schreiben des Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege sind die Vorgaben zur Isolation, Quarantäne und Umgang mit Kontaktpersonen bei vorliegen einer Mutation beschrieben.
Inzidenzwert 100 für Schulen und KITAs
Im 395. Newsletter des StMAS (für KITAs) und in vergleichbaren Informationen für den Schulbereich wird Bezug auf den Inzidenzwert genommen. Vereinfacht ausgedrückt: so lange der nicht unter 100 fällt, bleibt alles wie’s grad ist.
Mustermerkblatt vom StMPG
Im Mustermerkblatt des StMPG ist zusammegefasst, was Besucher von Einrichtungen beachten müssen. Das richtet sich zwar an Einrichtungen der stationären Alten- und Behinderteneinrichtung, kann aber auch für andere Besuchersituationen dienen.
Aktualisierter Rahmenhygienplan KITA/HPT (Stand 18.02.2021)
Das Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales mit der Bitte um Kenntnisnahme und Beachtung der Änderungen im Rahmenhygieneplan (vom StMAS farblich markiert) .
KITAs im Hofer Land bleiben bei Notbetreuung
Die kommunalen Fachaufsichten von Stadt Hof und Landkreis Hof teilen mit:
“In Absprache mit dem Gesundheitsdienst schätzen wir ein, dass der erforderliche Inzidenzwert am Montag, den 22.02.2021, nicht unter 100 liegen wird. Der Betrieb in den Kindertagesstätten bleibt somit bis auf Weiteres im Modus der bisher praktizierten Notbetreuung.“